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Im März und April 2025 sind die Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe im kommenden Frühjahr aufgefordert, ihre Stimme abzugeben: In den Verwaltungsbezirken, den regionalen Untergliederungen der Ärztekammer Westfalen-Lippe, steht jeweils die Wahl der Vorstände und Schlichtungsausschüsse an.
Die zwölf Verwaltungsbezirke sollen die Organe der Kammer bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben unterstützen – das klingt zunächst abstrakt, wird aber in der Praxis durch den Einsatz zahlreicher ehrenamtlich tätiger Ärztinnen und Ärzte und die Mitarbeitenden in den Geschäftsstellen vielfältig mit Leben gefüllt: In den Verwaltungsbezirken finden Kolleginnen und Kollegen, aber auch Patientinnen und Patienten Ansprechpartner der Kammer, die in der Region verwurzelt sind und der Institution Ärztekammer vor Ort ein Gesicht geben.
Zu den Aufgaben der Ärztekammer zählt es auch, „für ein gedeihliches Verhältnis der Kammerangehörigen untereinander zu sorgen und Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten“ (§ 6 Abs. 1 Heilberufsgesetz). Hierbei sind unter anderem die Schlichtungsausschüsse in den Verwaltungsbezirken gefragt. Sie wirken bei Streitigkeiten zwischen Ärztinnen und Ärzten auf gütlichem Wege auf einen Vergleich hin.
Wahlvorschlag für die Wahl zum Vorstand des Verwaltungsbezirks
Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag für die Wahl zum Vorstand des Verwaltungsbezirks
Unterstützung des Wahlvorschlages für die Wahl des Vorstandes des Verwaltungsbezirks
Erläuterung Art der Berufsausübung
Wahlvorschlag für die Wahl zum Schlichtungsausschuss des Verwaltungsbezirks
Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag für die Wahl zum Schlichtungsausschuss des Verwaltungsbezirks
Unterstützung des Wahlvorschlages für die Wahl des Schlichtungsausschusses des Verwaltungsbezirks
Erläuterung Art der Berufsausübung
1. Wahlbekanntmachung
Berufung der Wahlausschüsse
Ärztekammer regional mitgestalten Westfälisches Ärzteblatt Heft 12/2024
Wahlordnung
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