- Ärztekammer
- Für Ärzte
- Für Patienten
- Für MFA
- Presse
Rund 9,6 Millionen Bundesbürger leben mit Behinderung, etwa 7,3 Millionen sind schwerbehindert. Manche sind von Geburt an betroffen, bei anderen treten Behinderungen erst im Laufe des Lebens auf – verursacht etwa durch eine Krankheit oder einen Unfall.
Die Barrierefreiheit von Arztpraxen ist die Voraussetzung, um Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen und dem Angebot des Gesundheitswesens zu ermöglichen.
Barrierefreie Arztpraxen sind nicht nur im Interesse der 1,7 Millionen Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Sie kommen auch älteren Menschen, Eltern mit kleinen Kindern und denjenigen zugute, die zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit vorübergehend in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Barrierefrei sind die Praxen dann, wenn sie von Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Barrierefreiheit bedeutet zum Beispiel die stufenlose Erreichbarkeit von Praxisräumen und das Vorhandensein einer Behindertentoilette. Für sinnesbehinderte Menschen bedeutet sie ein Recht auf barrierefreie Kommunikation und Information.
Nicht immer sind teure Bau- und Umbaumaßnahmen nötig. Auch kleinere Maßnahmen können dazu beitragen, Barrieren abzubauen und Menschen mit Behinderung den Besuch beim Arzt zu erleichtern. Neue Praxen sind entsprechend den gesetzlichen Regelungen in der Landesbauordnung NRW und dem Behindertengleichstellungsgesetz barrierefrei zu gestalten.
Die barrierefreie Arztpraxis
Informationen zur Praxisgestaltung
und zur Kommunikation mit Patienten mit Behinderung
©2024 Ärztekammer Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts | Impressum | Datenschutzerklärung | Hinweisgeberschutz