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Die ärztlichen Gutachten sind die Kernstücke in Arzthaftungsverfahren. Nur mithilfe einer ärztlichen Beurteilung kann entschieden werden, ob die Annahme eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt ist oder nicht. Im Verfahren der Gutachterkommission dienen Gutachten auch dazu, Patientinnen und Patienten die Behandlungsabläufe verständlich zu machen und zu erläutern, wie es im konkreten Fall zu der eingetretenen Komplikation kommen konnte.
Ein ärztliches Gutachten, das alle notwendigen Anforderungen erfüllt, ist in höchstem Maße geeignet, zu einer Konfliktbeilegung beizutragen. Bei Vorliegen eines behandlungsfehlerbedingten Gesundheitsschaden bieten sie Antragstellerinnen und Antragstellern die Chance auf eine außergerichtliche Regulierung. Liegt kein Behandlungsfehler vor, dienen sie dem Schutz der Ärztin oder des Arztes vor unberechtigten Ansprüchen.
Fachärztin oder Facharzt im jeweiligen Fachgebiet
langjährige Berufserfahrung
praktische Tätigkeit im Krankenhaus, einer ärztlich geleiteten Einrichtung, einem MVZ oder einer Praxis
zeitliche Ressourcen zur Gutachtenerstellung
Interesse an digitalem Arbeiten
Für Begutachtungen planen wir eine Bearbeitungszeit von drei Monaten ein. Sollten Sie aufgrund persönlicher Umstände oder mangelnder zeitlicher Ressourcen eine Begutachtung nicht übernehmen können, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, eine Begutachtung abzulehnen.
Unser Leitfaden für die ärztliche Begutachtung informiert Sie über die speziellen Anforderungen der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Gerne können Sie den Leitfaden unter gutachterkommission@aekwl.de auch postalisch anfordern.
Zudem finden Sie hier unsere Checkliste für die Begutachtung, anhand derer Sie vor Annahme des Gutachtenauftrages und bei Fertigstellung Ihres Gutachtens die Erfordernisse noch einmal prüfen können.
Gerne erhalten Sie von uns auch ein Feedback zu Ihrem Gutachten. Dies können Sie direkt auf unserer Empfangsbestätigung vermerken, die Sie bei Ihrer Beauftragung erhalten.
Dann bitten wir Sie, unseren Selbstauskunftsbogen ausgefüllt an uns zurückzusenden, so dass wir Sie in Verfahren berücksichtigen können, die Ihrem Tätigkeitsbereich und Ihren Schwerpunkten entsprechen.
Wie Sie nach Fertigstellung des Auftrages Ihr Gutachten abrechnen, haben wir in einer Broschüre für Sie detailliert zusammengefasst. Eine kurze Übersicht bietet unser Merkblatt.
Sie können für Ihre Abrechnung unser Rechnungsformular verwenden.
Bitte beachten Sie, dass die Gutachterkommission davon ausgeht, dass Begutachtungen im Regelfall nicht mehr als 15 Stunden Zeitaufwand benötigen. Sollte der Zeitaufwand voraussichtlich mehr als 15 Stunden betragen, holen Sie bitte unbedingt die vorherige Kostenfreigabe der Gutachterkommission ein.
Die Kommunikation im Rahmen des Verfahrens der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen erfolgt in schriftlicher Form über die digitale Plattform folioNet. Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der Behandlungsdokumentation, die wir vor der Beauftragung anfordern. Eine persönliche Untersuchung der Patientin oder des Patienten ist nicht vorgesehen. Eine Anhörung oder Zeugenvernehmung finden nicht statt.
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden Sie hier.
Veröffentlichungen zur Patientensicherheit
Bildgebende Diagnostik im Arzthaftungsrecht. Wie kommt es zur Zunahme an Behandlungsfehlern durch bildgebende Diagnostik?
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 06/2019, S. 30-31]
Komplikationen in der Adipositaschirurgie. Bisher selten Fehler festgestellt – ein Blick in eine aktuelle Leitlinie
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 02/2019, S. 32-33]
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