Wissenswertes aus dem Ressort Recht

  Ärztlicher Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB

  Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  Einrichtung einer Betreuung, Anordnung einer Unterbringung sowie freiheitsentziehender Maßnahmen

  Weiterbildungszeugnis – Was ist zu beachten?

  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
 
  Verfahrensvorschrift zur Entscheidung über die Zulassung als Zentrum für Präimplantationsdiagnostik

  Leitfaden für Ärzte – Was tun im Konfliktfall mit einem Patienten?

  ​​Ärzte in sozialen Medien – Worauf Ärzte und Medizinstudenten bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten

  Rezepte nur in Ausnahmefällen der Apotheke zuleiten – Urteil des OLG Saarbrücken vom 25.09.2013

  Patientenrechtegesetz: das Wichtigste im Überblick

  Einsichtsrecht in die Patientenakte

  Neues Bundeskinderschutzgesetz

  Wann darf ein Arzt Empfehlungen aussprechen?

  Einzelpraxis darf sich nicht Zentrum nennen

  Berufsrecht: Wenn Ärzte ihre Pflicht verletzen

  Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung

  Mitarbeiterbeteiligung ist und bleibt Berufspflicht

  Bezeichnung "Männerarzt" gerichtlich untersagt

  Produktverkauf nur außerhalb der Sprechstundenzeiten

  Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) – Was ist zu beachten

  Notfalldienst: Auch Pathologen müssen teilnehmen 

  Wann darf ein Arzt "im Einsatz" eine Waffe tragen?

  Ausstellen von Schulunfähigkeitsbescheinigungen – "Entschuldigung" ist nicht Sache des Arztes

  Unterspritzen von Falten stellt Heilkundeausübung dar

  Wie haftet der zufällig erste Hilfe leistende Arzt?

  Vorsicht bei Internet-Domain-Bezeichnungen: "Alleinstellungsbehauptungen" sind unzulässig

  Praxisübergabe – Angestellte müssen umfassend über beabsichtigten Praxisverkauf informiert werden

  Information der Straßenverkehrsbehörde ist auch gegen den Patienten-Willen möglich

  Versicherungen für den Niedergelassenen Arzt – Die unabdingbaren Vier

  "Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung – Kompetente Durchführung trotz unterschiedlicher Gesetzgebung der Länder"