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Anträge zur Errichtung einer (Forschungs-)Biobank sollen ab sofort per E-Mail eingereicht werden. Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise:
A) Bitte füllen Sie den Antrag Formular für biomedizinische Forschungsvorhaben der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe (soweit die Angaben im Kontext zutreffen) aus.
B) Betriebsverfahren der Biobank ("Governance") gemäß den Vorgaben der Deklaration von Taipeh 2016 (Nr.21):
C) Aufklärung und Einwilligung (siehe Mustertexte vom AKEK)
Hinweis:
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Texte übernommen; verbindlich sind allein die aktuell gültigen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, wie sie vom entsprechenden Veröffentlichungsorgan publiziert werden.
Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.
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