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Für die Tätigkeit der Ethik-Kommission erhebt die Ärztekammer Westfalen-Lippe Gebühren. Dabei gilt grundsätzlich das Kostendeckungsprinzip.
Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren. Angaben zur Höhe der jeweiligen Gebühren können Sie den Gebührenverzeichnissen entnehmen, die in der folgenden Übersicht verlinkt sind.
Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 („Clinical Trials Regulation“, CTR) und dem Arzneimittelgesetz in der seit dem 31. Januar 2022 geltenden Fassung
Grundlage der Gebührenerhebung
bundesrechtlich festgelegte Gebühren gemäß
Anlage 3 zur Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV) in Verbindung mit § 12 KPBV
Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz in der am 26. Januar 2022 geltenden Fassung („altes Recht“)
Grundlage der Gebührenerhebung
Gebühren gemäß § 1 Abschnitt D der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Verfahren nach der Verordnung (EU) 2017/745 („Medical Device Regulation“, MDR) und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Grundlage der Gebührenerhebung
landesrechtlich festgelegte Gebühren gemäß Allgemeinem Gebührentarif des Landes NRW, Tarifstelle 12.1.6.4.6 ff., in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen AVwGebO NRW, Tarifstelle 12 (suchen Sie hier Abschnitt 12.1.6.4.6)
Verfahren nach der Verordnung (EU) 2017/746 („In vitro Diagnostic Medical Devices Regulation“, IVDR) und dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Grundlage der Gebührenerhebung
landesrechtlich festgelegte Gebühren gemäß Allgemeinem Gebührentarif des Landes NRW, Tarifstelle 10.6.5.6 ff., in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen – analog AVwGebO NRW, Tarifstelle 12 (suchen Sie hier Abschnitt 12.1.6.4.6)
Verfahren nach dem Medizinproduktegesetz (Klinische Prüfungen und Leistungsbewertungsprüfungen) in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung („altes Recht“)
Grundlage der Gebührenerhebung
landesrechtlich festgelegte Gebühren gemäß Allgemeinem Gebührentarif des Landes NRW, Tarifstelle 12.1.6.1.1 ff., in Verbindung mit § 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen AVwGebO NRW, Tarifstelle 12 (suchen Sie hier Abschnitt 12.1.6.1.1)
Beratung gemäß § 15 Absatz 1 Berufsordnung ÄKWL
Grundlage der Gebührenerhebung
Gebühren gemäß § 1 Abschnitt D der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Stellungnahmen nach dem Strahlenschutzgesetz oder dem Transfusionsgesetz
Grundlage der Gebührenerhebung
Gebühren gemäß § 1 Abschnitt D der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
In den Gebührenbescheiden finden Sie umfangreiche Angaben, mit denen Sie den jeweiligen Vorgang eindeutig zuordnen können. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus gehende Angaben nicht aufnehmen können. Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir Gebührenbescheide im Regelfall an den Antragsteller bzw. Sponsor der Studie als Gebührenschuldner richten.
Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.
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