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Die "Gemeinsamen Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zu Anwendungsbeobachtungen nach § 67 Absatz 6 Arzneimittelgesetz und zur Anzeige von nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfungen nach § 63f Arzneimittelgesetz" vom 20. Dezember 2019 ersetzen die Empfehlungen des BfArM und des PEI vom 7. Juli 2010.
Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.
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