Empfehlungen zu Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfungen

Die "Gemeinsamen Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts zu Anwendungsbeobachtungen nach § 67 Absatz 6 Arzneimittelgesetz und zur Anzeige von nichtinterventionellen Unbedenklichkeitsprüfungen nach § 63f Arzneimittelgesetz" vom 20. Dezember 2019 ersetzen die Empfehlungen des BfArM und des PEI vom 7. Juli 2010. 

  Gemeinsame Empfehlungen des BfArM und des PEI


Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.