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Am 21.11.2024 haben sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedigungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.
Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.
Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge
Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Sommer 2025 ist der
Bis dahin ist die Anmeldung über das ÄKWL-Portal vorzunehmen.
Auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen über das ÄKWL-Portal.
Im ersten Schritt sind die Prüfungsanmeldungen (oder -anträge) von den Auszubildenden vorzubereiten.
Die Zugangsdaten zum ÄKWL-Portal wurden den Auszubildenden bereits postalisch zugesandt. Anschließend ist eine Bestätigung der Anmelde-Daten durch die ausbildende Ärztin oder den ausbildenden Arzt oder einer von ihr bzw. ihm berechtigen Person (Mandatsträger für die „Ausbildungsverwaltung MFA“) vorgesehen.
Hinweise über die neue Portal-Anwendung und zur Prüfungsanmeldung finden sich auf der Seite www.aekwl.de/ausbildungsportal.
Bei der Prüfungsanmeldung wird insbesondere um Beachtung der korrekten Angabe der Fehlzeiten (Differenzierung zwischen schulischen und betrieblichen Fehlzeiten) gebeten.
Anträge
Antrag nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz – vorzeitige Zulassung aufgrund guter Ausbildungsleistungen.
Vorzeitig (in der Regel sechs Monate vor Beendigung der Regelausbildungsdauer) kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wer mindestens gute Ausbildungsleistungen nachweisen kann. Bewertungsmaßstab bildet für die praktische Ausbildung eine Beurteilung des ausbildenden Arztes bzw. der ausbildenden Ärztin, für die schulische Ausbildung das letzte ausgestellte Zeugnis der Berufsschule. Dabei muss der Notendurchschnitt im prüfungsrelevanten berufsbezogenen Lernbereich mit mindestens 2,0 erfüllt sein.
Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren
Behinderten Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Zusammen mit der Anmeldung können bei Bedarf noch begründete Anträge mit den entsprechenden Nachweisen gestellt werden.
Anmeldungen und Anträge, die nach dem Meldeschluss 15. Januar 2025 eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung und -anträgen erreichen Sie das Sachgebiet Ausbildung MFA per E-Mail unter mfa@aekwl.de und telefonisch unter 0251 929-2250.
Jetzt den Status der Anmeldung zur Abschlussprüfung MFA überprüfen
Zulassungen zur Abschlussprüfung MFA Winter 2024 werden seit dem 1. Oktober 2024 über das ÄKWL-Portal verschickt. Da die Zulassungsanträge individuell geprüft und bestätigt werden, erfolgt dies an unterschiedlichen Tagen.
Prüfungsbewerber sehen ihren Status der Anmeldung unter „Ausbildung“ und „Prüfungsanmeldung“, Ausbildende oder deren Mandatsträger sehen diesen unter „Ausbildung“ und „Prüfungsanmeldebestätigung“.
Status „Zulassung erteilt“:
Die Prüfungszulassung wurde mit einem Dokument an den/die Prüfungsbewerber/in und nachrichtlich an die/den Ausbildende/n bestätigt.
Status „In Bearbeitung“:
Die Prüfungsanmeldung wurde an die Ärztekammer übermittelt und wird dort bearbeitet.
Wenn die Anmeldung ausbilderseitig noch zu bestätigen ist, sind die vorhandenen Anmeldedaten im ÄKWL-Portal zu überprüfen. Erst nach Ansicht und Bestätigung der Daten, wird die Anmeldung an die Ärztekammer weitergeleitet.
Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, also noch keine Anmeldung zur Prüfung vorbereitet wurde, sind von der/dem Auszubildenden der Winterprüfung 2024 die Anmeldedaten unverzüglich einzutragen.
Erweiterung des Ausbildungsportals
Das Ausbildungsportal wurde um weitere Funktionen erweitert. Ab sofort sind auch Änderungen und Beendigungen von Ausbildungsverhältnissen über das Portal zu melden.
Ab dem 09.09.2024 startet die Anmeldephase zur Abschlussprüfung Winter 2024, die erstmalig digital durchgeführt wird. Die zur Abschlussprüfung Winter 2024 vorgemerkten Auszubildenden haben ihre Zugangsdaten zum ÄKWL-Portal postalisch erhalten. Weitere Informationen folgen.
Neuer Gehaltstarifvertrag
Am 08.02.2024 haben sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten – AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V. – VmF) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 geeinigt.
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte
Neue MFA-Berufsausbildungsverträge über das Serviceportal online erfassen
Seit Anfang 2024 werden alle neuen Berufsausbildungsverträge Medizinische/r Fachangestellte/r für Auszubildende, die ihre Berufsausbildung in 2024 erstmalig beginnen, digital über das Serviceportal der Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst. Den Ärztinnen und Ärzten steht unter portal.aekwl.de ein Online-Assistent zur Verfügung, der sie in mehreren Schritten durch die Anwendung führt und so beim Ausfüllen aller notwendigen Felder unterstützt. Zum Schluss wird ein Ausbildungsvertrag generiert, der nach Unterschrift durch die Vertragsparteien digital über das Portal an die Ärztekammer Westfalen-Lippe zusammen mit dem Antrag auf Eintragung übermittelt wird. Über das ÄKWL-Portal können Ausbildende ebenfalls ein Mandat erteilen, damit die von ihnen berechtigten Personen die Online-Erfassung durchführen können.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets MFA-Ausbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe unter Tel. 0251 929-2250 zur Verfügung. Weitere Informationen und nützliche Anwender-Tipps finden sich unter www.aekwl.de/mfa-ausbildungsportal
Informationen für Prüferinnen und Prüfer
Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet auf dem Internet-Portal leando.de aktuelle Informationen für Prüf- und Ausbildungspersonal. Neben Artikeln zu den Aufgaben der Prüfenden finden Sie dort außerdem Informationen zu gesetzlichen Grundlagen.
MFA ausbilden – jetzt!
"Medizinische/r Fachanstellte/r. Etwas für Dich?“ Diese Frage stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf Plakaten, in Social Media-Posts und auf ihrer Kampagnen-Internetseite jungen Menschen, um sie auf die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen des MFA-Berufs aufmerksam zu machen. Eine Ausbildung zur MFA braucht jedoch auch Ausbildungsplätze. Bislang bildet nur etwa ein Drittel der Praxen und MVZ im Landesteil aus – es könnten viel mehr sein, findet Dr. Hans-Peter Peters. Er ist als Facharzt für Urologie in Bochum niedergelassen und begleitet als Beauftragter der ÄKWL im Bereich MFA und auch bei der Bundesärztekämmer seit Langem die Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Lesen Sie Dr. Hans-Peter Peters im Interview mit dem Westfälischen Ärztblatt, Ausgabe 6/2023.
Auf der Internetseite www.aekwl.de/etwasfuerdich informiert die ÄKWL Jugendliche über den Ausbildungsberuf Medizinische/r Fachangestellte/r. Neben kompakten, zielgruppenngerechten Informationen finden sie dort außerdem Videobeiträge mit persönlichen Einblicken und Tipps von Auszubildenden, ausgebildeten MFA und Berufsschullehrern. Mit den Plakaten zur Kampagne können Sie in Ihrer Praxis auf die Website und die MFA-Ausbildung generell aufmerksam machen. Füllen Sie dazu bitte das hier verlinkte Bestellformular aus, mit dem Sie übrigens auch die Broschüre "Medizinische/r Fachangestellte/r. Etwas für dich?" bestellen können.
Änderungstarifvertrag zum 01.08.2021
Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag vom 08.12.2021 für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Förderung von Ausbildungsbetrieben
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wurde vor dem Hintergrund der noch andauernden Pandemie für das Ausbildungsjahr 2021/2022 verlängert und sogar erweitert. Auch Arztpraxen können hier profitieren, wenn sie Umsatzverluste zu verzeichnen haben oder die Beschäftigten mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet haben. Für diese Fördervoraussetzung ist es übrigens unerheblich, ob der Umsatzeinbruch durch eine andere Förderung kompensiert wurde. Nur Förderungen mit gleichem Inhalt und gleicher Zielrichtung lassen sich nicht kombinieren.
Weitere Informationen, die Förderrichtline und die Antragsformulare finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Umfrageergebnisse "Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten" jetzt online
Um einen Einblick in die pandemiebedingten Veränderungen in Betrieb und Berufsschule zu erhalten, wurde im Herbst 2020 vom Bundesinstitut für Berufsbildung eine Umfrage mit 1253 Auszubildenden durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Diese finden Sie unter https://datapool-bibb.bibb.de/htmlpages/185635.html
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