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Die Voraussetzung für die Anmeldung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist im Heilberufsgesetz NW geregelt. Gem. § 2 dieses Gesetzes gehören alle Ärztinnen und Ärzte der Ärztekammer an, die in Westfalen-Lippe ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) haben.
Bitte melden Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihrer Approbationsurkunde bzw. Ihrer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe an. Verwenden Sie bitte hierfür den elektronischen Meldebogen. Bitte beachten Sie auch die dem Meldebogen anhängende Berufshaftpflichterklärung (siehe hierzu: Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe § 21).
Die notwendigen urkundlichen Nachweise benötigen wir bei einer Erstmeldung in amtlich beglaubigter Form. Falls Ihnen die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 BÄO von einer der westfälisch-lippischen Bezirksregierungen erteilt wurde, ist eine Vorlage dieser Urkunde bei uns nicht erforderlich.
Sofern Sie bisher einer anderen Ärztekammer angehören und nach Westfalen-Lippe kommen, bitten wir Sie, sich zusätzlich dort abzumelden, damit uns die urkundlichen Nachweise (Meldeakte) zugesandt werden. Sofern Sie weitere Urkunden, z. B. Promotionsurkunde, besitzen, die der Kammer bisher noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte in amtlich beglaubigter Form oder im Original ein. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung unseren elektronischen Meldebogen.
Für weitere Änderungen bitten wir Sie, das Formular "Stellenaufgabe, -wechsel, Umzug?" zu verwenden oder Sie aktualisieren Ihre Daten direkt im Kammer-Portal unter Kammerservice > Stammdaten. Für den Verzug in einen anderen Kammerbereich oder ins Ausland nutzen Sie bitte das Formular "Kammerwechsel".
Die Anmeldung bei der Ärztekammer gilt nicht automatisch auch für das berufsständische Versorgungswerk. Bitte melden Sie sich direkt bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe an, sobald Sie eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen.
Haben Sie Fragen zur An-, Ab- oder Ummeldung, dann nehmen Sie bitte Kontakt zum Team der Meldestelle auf.
Die Erteilung einer Approbation bzw. einer Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) kann in NRW bei nachstehenden Bezirksregierungen beantragt werden.
Bezirksregierung Arnsberg
– Dezernat 24 –
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 82-0
Bezirksregierung Detmold
– Dezernat 24 –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Tel.: 05231 71-0
Bezirksregierung Münster
– Dezernat 24 –
Domplatz 36
48143 Münster
Tel.: 0251 411-0
Bezirksregierung Düsseldorf
– Dezernat 24 –
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475-0
Bezirksregierung Köln
– Dezernat 24 –
Zeughausstr. 2–10
50667 Köln
Tel.: 0221 147-0
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