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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt seit Januar 2013 für ihre Angehörigen auf Antrag den elektronischen Arztausweis light (eA-light) aus. Dieser Ausweis im praktischen Scheckkartenformat ersetzt seither den blauen Papierausweis. Die Beantragung des eA-light erfolgt über das Portal der Ärztekammer.
Der eA-light ist kostenfrei und wird für 5 Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieser Frist verliert er automatisch seine Gültigkeit. Eine Verlängerung des eA-light ist nicht möglich. Deshalb beantragen Sie bitte ca. 3 Wochen vor Ablauf Ihres Arztausweises einen neuen Ausweis über das Kammerportal.
Nachdem Sie den Antrag auf Ausstellung eines eA-light gestellt haben, wird dieser in der Regel innerhalb einer Woche erstellt und Ihnen zugesandt. Nach Erhalt des eA-light sollten Sie diesen sofort auf der Rückseite unterschreiben, damit er nicht missbräuchlich genutzt werden kann.
Wer neben der Verwendung des eA-light als Sichtausweis auch die Online-Funktionen nutzten möchte, wie z. B. das Verschlüsseln und das Signieren von E-Mails, muss den Ausweis durch die Ärztekammer freischalten lassen. Eine ausführliche Anleitung hierzu erhalten Sie zusammen mit Ihrem eA-light.
Den Verlust oder Diebstahl Ihres eA-light melden Sie bitte schriftlich per Post an:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Meldestelle
Gartenstr. 210–214
48147 Münster
oder
E-Mail: meldestelle@aekwl.de
Haben Sie technische Fragen oder Fragen zur Nutzung des eA-light?
Die Stabsstelle Digitalisierung der ÄKWL hilft Ihnen gerne weiter.
Stabsstelle Digitalisierung
Referent Telematik
Dipl. Inform. Thomas Althoff
Tel.: 0251 929-2081
E-Mail: althoff@aekwl.de
Haben Sie Fragen zur Antragsstellung des eA-light?
Die Meldestelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe hilft Ihnen gerne weiter.
Tel.: 0251 929-2509
Sprechzeiten:
Mo., Di., Do. und Fr.: 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Mi.: 08.00 Uhr bis 16.45 Uhr
Mit SecCardAdmin als Webanwendung können Sie die Zertifikate Ihrer Signaturkarte anschauen und die PIN ändern.
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