Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist Herausgeber des elektronischen Arztausweises (eA). Produziert wird der Ausweis im Auftrag der Ärztekammer von einem der folgenden aktuellen, qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA):

  D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
  medisign GmbH
  SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG
  T-Systems International GmbH

Nach der Beantragung des Ausweises über das Portal der Kammer und erfolgter Identifizierung mittels PostIdent wird Ihnen der eA getrennt vom PIN-Brief zugesendet. Dann müssen Sie den eA nur noch aktivieren, indem Sie individuelle PINs setzen.

In 10 Schritten zum elektronischen Arztausweis

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des eHBA persönlich erfolgen muss und nicht über Dritte.

1.  Anmeldung am Kammerportal
2.  Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters (VDA)
3.  Prüfung der bei der Kammer hinterlegten Stammdaten (ggf. Korrektur, sonst Bestätigung der Daten)
4.  Öffnen des Links, der in einem Anschreiben im Nachrichtencenter des Kammerportals unter "Mein Zugang" > "Meine Nachrichten" zu finden ist
5.  Ergänzen der noch benötigten Antragsdaten im soeben geöffnetem VDA-Portal
6.  Ausdruck des finalen eHBA-Antrags und Identifizierung (z. B. PostIdent) anhand eines gültigen Ausweisdokumentes
7.  Freigabe des Antrags durch die Kammer
8.  Produktion des Ausweises durch den VDA
9.  Versand des Ausweises und des PIN-Briefes – getrennt voneinander durch den VDA
10.  Aktivierung des eHBA durch das Setzen der inviduellen PINs durch den Antragsteller, gemäß den Vorgaben des VDA

Erklärvideo: "Ihr Weg zum elektronischen Arztausweis"

Quelle: gematik


Weitere Informationen zum eHBA

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  Portal www.ti-score.de 
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  Gematik Anwendungen
  gesund.bund.de - Special Gesundheit und Digitalisierung
  Atlas zur Telematikinfrastruktur (TI) 


Verwendung des eHBA in der Telematikinfrastruktur (TI)

Der elektronische Arztausweis ist eine qualifizierte Signaturkarte, die für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) z. B. Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten (Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan), benötigt wird.


Verlust/Diebstahl und Sperrung

Bei Verlust oder Diebstahl ist der eA umgehend beim zuständigen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zu sperren. Die Sperrung kann nur durch den Karteninhaber erfolgen und kann nicht rückgängig gemacht werden.


Kosten

Für den eHBA fallen laufende Kosten an. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Vertrauensdiensteanbieters (VDA).


Weitere Informationen zum technischen Aspekt der TI und zur Finanzierung

  Niedergelassene oder ermächtigte Vertragsärzte:
   https://www.kvwl.de/themen-a-z/ehealth
   https://kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php

  Privatärzte
Die PKV ist noch nicht wieder an der TI beteiligt, möchte aber wieder teilnehmen.

  Krankenhausärzte
  Krankenhausgesellschaft/Telematikinfrastruktur
  Check IT – Das Marburger Bund-Analysetool zum digitalen Krankenhaus 
  gematik Fachportal
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, Entscheider, Klinikleiter oder an die KGNW oder die DKG.