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Was passiert mit Ihren eingereichten Unterlagen?
Ihre Unterlagen werden zunächst von uns vorsortiert und auf Vollständigkeit überprüft. CDs oder elektronisch verschickte Patientendaten werden ins PACS eingelesen.
Wie erfolgt die Prüfung?
Zunächst führen die MTRs die technische und medizinische Vorprüfung durch. So überprüfen sie zum Beispiel, ob die Konstanzprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Bei technischen Mängeln wird die Prüfung durch den Medizinphysikexperten angeschlossen.
Die Radiologin überprüft die Qualität aller eingesandten Röntgenbilder sowie die Rechtfertigende Indikation. Gemeinsam mit einer Kommission aus ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten und MPEs werden regelmäßig Fälle mit Beanstandungen begutachtet.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung?
Die Bewertung erfolgt nach Richtlinien und gesetzlichen Normen sowie den Empfehlungen von Fachgesellschaften und der Strahlenschutzkommission. Außerdem beachten wir das einheitliche Bewertungssystem, das vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen entwickelt wurde.
Teamleitung
Dr. med. Felicitas Schrick
Technische Leitung
Dr. rer. nat. Nabaz Noori
Kontakt
Tel.: 0251 929-2697
Fax: 0251 929-2649
E-Mail: roentgen@aekwl.de
Sie erreichen uns:
Mo. – Do. von 08.00 – 16.45 Uhr
Fr. von 08.00 – 13.30 Uhr
Vorsitzender
Prof. Dr. med. Hans-Björn Gehl,
Bielefeld
Stellvertretender Vorsitzender
Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Allkemper,
Münster
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. med. Axel Koehler,
Paderborn
Allgemeines:
Infoblatt – Beurteilungsgrundlagen der Ärztlichen Stellen WL (StrlSchV)
Infoblatt – Meldung besonderer Vorkommnisse nach StrlSchV
Infoblatt – Prüfung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Infoblatt – Einreichen von Unterlagen Röntgen
Infoblatt – Einreichen von Unterlagen Teilprüfung Röntgen
Infoblatt – Einreichen von Unterlagen Mammographie
Infoblatt – technische und medizinische Qualitätskontrolle der Osteodensitometriegeräte
Infoblatt – zusätzliche Strahlenschutzverantwortliche
Infoblatt – Aufbewahrungsfristen
Infoblatt – Diagnostische Referenzwerte 2022
Infoblatt – Orientierungshilfe Zeichenlegung
Untersuchungen:
S3-Leitlinie Polytrauma
Röntgenaufnahme des Schultergelenkes
Mammographie Indikationen
Sonstiges:
Forum Strahlenschutzrecht
Anforderungsunterlagen
Indikations- und Befundbogen
Musterprotokolle
Aufnahmeeinrichtung
Digitaler Bildempfänger
Durchleuchtungseinrichtung nach DIN 6868-4
Messungen zur Konstanzprüfung Digitale Radiographie
Messungen zur Konstanzprüfung Durchleuchtungstechnik
Filmverarbeitung
Laserkamera
Bei Anmeldung eines Röntgengerätes zur teleradiologischen Nutzung ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde einzureichen.
Ein Jahr nach Aufnahme des teleradiologischen Betriebes wird der Standort durch eine Kommission der ÄSt. WL im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung erstmalig geprüft. Danach finden regelmäßige Dokumentenprüfungen statt – in digitalisierter Form über eine hauseigene Cloud. Alle 6 Jahre überprüft erneut eine Kommission der ÄSt. die Teleradiologie vor Ort.
In der Regel findet alle 24 Monate eine Prüfung der Teleradiologie statt. Bei erheblichen Beanstandungen kann zusätzlich eine Teilprüfung nach 6 Monaten erfolgen.
Für einen sicheren Datentransfer stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine eigene Cloud bereit. Über diese wird weitestgehend die Prüfung der Teleradiologie abgewickelt. Hierfür muss der SSV eine Ansprechperson benennen und die Kontaktdaten der Ärztlichen Stelle mitteilen. Diese Person erhält dann für die Bearbeitung der Anforderung die Zugangsdaten zur Cloud.
Inhalte der Teleradiologie-Prüfung durch die ÄSt. W-L sind:
Teamleitung
Dr. med. Felicitas Schrick
Technische Leitung
Dr. rer. nat. Nabaz Noori
Kontakt Teleradiologie
Regina Damovsky
Tel.: 0251 929-2616
E-Mail: teleradiologie@aekwl.de
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