Ärztliche Stelle Röntgen

Prüfverfahren

Was passiert mit Ihren eingereichten Unterlagen?

Ihre Unterlagen werden zunächst von uns vorsortiert und auf Vollständigkeit überprüft. CDs oder elektronisch verschickte Patientendaten werden ins PACS eingelesen.

Wie erfolgt die Prüfung?

Zunächst führen die MTRs die technische und medizinische Vorprüfung durch. So überprüfen sie zum Beispiel, ob die Konstanzprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 
Bei technischen Mängeln wird die Prüfung durch den Medizinphysikexperten angeschlossen.
Die Radiologin überprüft die Qualität aller eingesandten Röntgenbilder sowie die Rechtfertigende Indikation. Gemeinsam mit einer Kommission aus ehrenamtlichen Ärztinnen und Ärzten und MPEs werden regelmäßig Fälle mit Beanstandungen begutachtet. 

Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung?

Die Bewertung erfolgt nach Richtlinien und gesetzlichen Normen sowie den Empfehlungen von Fachgesellschaften und der Strahlenschutzkommission. Außerdem beachten wir das einheitliche Bewertungssystem, das vom Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen entwickelt wurde. 

 Neues Bewertungskonzept/Wiedervorlagetabelle


Leitung

Teamleitung
Dr. med. Felicitas Schrick

Technische Leitung
Dr. rer. nat. Nabaz Noori

Ansprechpartner/-innen

Kontakt 
  Tel.: 0251 929-2697
 Fax: 0251 929-2649
E-Mail: roentgen@aekwl.de
Sie erreichen uns:
Mo. – Do. von 08.00 – 16.45 Uhr
Fr. von 08.00 – 13.30 Uhr


Vorsitz der Ärztlichen Stelle Röntgen

Vorsitzender
Prof. Dr. med. Hans-Björn Gehl,
Bielefeld

Stellvertretender Vorsitzender
Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Allkemper,
Münster

Stellvertretender Vorsitzender
Dr. med. Axel Koehler,
Paderborn




Teleradiologie

Anmeldung/Prüfverfahren

Bei Anmeldung eines Röntgengerätes zur teleradiologischen Nutzung ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde einzureichen. 
Ein Jahr nach Aufnahme des teleradiologischen Betriebes wird der Standort durch eine Kommission der ÄSt. WL im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung erstmalig geprüft. Danach finden regelmäßige Dokumentenprüfungen statt – in digitalisierter Form über eine hauseigene Cloud. Alle 6 Jahre überprüft erneut eine Kommission der ÄSt. die Teleradiologie vor Ort.

In der Regel findet alle 24 Monate eine Prüfung der Teleradiologie statt. Bei erheblichen Beanstandungen kann zusätzlich eine Teilprüfung nach 6 Monaten erfolgen.

Für einen sicheren Datentransfer stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine eigene Cloud bereit. Über diese wird weitestgehend die Prüfung der Teleradiologie abgewickelt. Hierfür muss der SSV eine Ansprechperson benennen und die Kontaktdaten der Ärztlichen Stelle mitteilen. Diese Person erhält dann für die Bearbeitung der Anforderung die Zugangsdaten zur Cloud.

Inhalte der Teleradiologie-Prüfung durch die ÄSt. W-L sind:

  • Genehmigungsauflagen
  • Unterlagen zur Organisation und zum Qualitätsmanagement
  • Konstanzprüfung der Befundmonitore
  • Konstanzprüfung der Leitungen
  • Dokumentation teleradiologischer Untersuchungen (inkl. der Rechtfertigenden Indikation und der Befunde)

Leitung

Teamleitung
Dr. med. Felicitas Schrick

Technische Leitung
Dr. rer. nat. Nabaz Noori

Ansprechpartnerin

Kontakt Teleradiologie
Regina Damovsky 
  Tel.: 0251 929-2616
E-Mail: teleradiologie@aekwl.de