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Die Überprüfungen in der Strahlen- und Röntgentherapie bzw. Radioonkologie finden grundsätzlich vor Ort statt. Für die Vereinbarung der "Vor-Ort-Termine" geht das Anforderungsschreiben A an den Betreiber heraus. Danach erfolgt beim Betreiber der strahlentherapeutischen Einrichtung (Teletherapie/Röntgentherapie/Brachytherapie) das Audit vor Ort durch eine Prüfkommission. Die Kommission besteht in der Regel aus zwei Strahlentherapeuten, einem Medizinphysikexperten (MPE) sowie einem/r hauptamtlichen ärztlichen Mitarbeiter/in der Ärztlichen Stelle StrlSchV.
Prüfunterlagen in der Strahlentherapie:
Beurteilungsgrundlagen sind der derzeitige Stand von Wissenschaft und Technik (Gesetze, Normen, Leitlinien veröffentlicht von der AWMF, Richtlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften) sowie die bundeseinheitlichen Kriterien, die der Zentrale Erfahrungsaustausch der ÄSt.en verabschiedet hat.
Nach Abschluss der Überprüfung erhält der Strahlenschutzverantwortliche einen ausführlichen Ergebnisbericht mit einer Auflistung der ggf. gefundenen Mängel sowie der Verbesserungsvorschläge.
Aufgrund einer Weisung des zuständigen Aufsichtsministeriums muss die Folgeprüfung in der Regel innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Daraus folgt, dass die nächste Anforderung bei der verlängerten Wiedervorlagezeit (24 Monate) nach 21 Monate, bei der regulären Wiedervorlagezeit (12 Monate) nach 10 Monate und bei der verkürzten Wiedervorlagezeit (6 Monate) nach 5 Monaten erfolgt.
Technische Leitung
Dr. rer. nat. Nabaz Noori
Teamleitung
Dr. med. Felicitas Schrick
Kontakt
Dilek Braatz
Tel.: 0251 929-2626
E-Mail: strahlenschutz@aekwl.de
Sie erreichen uns:
Mo. – Do. von 08.00 – 16.45 Uhr
Fr. von 08.00 – 13.30 Uhr
Vorsitzender
Dr. med. Dieter Schnalke,
Lüdenscheid
Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Irenäus-Anton Adamietz,
Herne
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. med. Michael Glag,
Bocholt
Strahlentherapie
Anforderung A / Anforderung B
Ergebnisbericht
Röntgentherapie
Anforderung
Ergebnisbericht
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