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Bitte prüfen Sie vor Einreichung der Unterlagen bei der Ärztekammer in Eigeninitiative Ihre Zeugnisse, Logbücher, Leistungskataloge, Teilnahmebescheinigungen etc., ob Sie die Weiterbildungsmindestzeit und -mindestinhalte ausreichend nachweisen und die Unterlagen die formalen Voraussetzungen erfüllen (siehe auch Checkliste), z. B. Angaben zum zeitlichen Umfang (Vollzeit/Teilzeit), Unterbrechungen, keine Überschneidungen der Zeiträume etc.
Jede durch die Ärztekammer erforderliche Nachfrage kann dazu führen, dass der von Ihnen gewünschte Prüfungstermin nicht realisiert werden kann.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag nach Erfüllung der Weiterbildungszeiten und -inhalte mit vollständigen Unterlagen spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.
Antragsformular ( bitte auch immer die Anlage mit einreichen)
Anlagen zum Antragsformular (nur WO 2005)
Checkliste zur Antragstellung auf Anerkennung einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
Antragsformular gem. Übergangsbestimmungen
Das Weiterbildungszeugnis und seine Bedeutung für die Weiterbildung
Wichtige Unterschiede zum Arbeitszeugnis
Matrix macht Erwerb von Kompetenzen sichtbar
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 03/2021)
Weiterbildungszeugnisse für Weiterbildungsassistenten
Elf neue Zusatz-Weiterbildungen
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 10/2020)
Weiterbildung: Anrechnung nur mit Approbation?
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 12/2020)
Statistische Zusammenstellung der erteilten Qualifikationen nach Weiterbildungsordnung (2006 – 2023)
Bewertung von Weiterbildungsabschnitten, -inhalten
Sollten sich Ihre Fragen durch die auf unserer Homepage zahlreich zur Verfügung gestellten Informationen, Hilfestellungen und Veröffentlichungen nicht klären lassen, können Sie gerne während unserer Sprechzeiten anrufen oder eine offizielle Anfrage bei uns stellen.
Anfrageformular ( bitte auch immer die Anlage mit einreichen)
Anlagen zum Antragsformular
Sonstige Anträge
Genehmigung von Teilzeitweiterbildung
Nur erforderlich bei einer Teilzeitweiterbildung < 50 % der regulären Arbeitszeit – siehe § 4 Abs. 6 WO
Anforderung einer beglaubigten Kopie
Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift
Antrag auf Ausstellung einer EU-Konformitätsbescheinigung
Antragsformular zur Tarifeinstufung
Prüfungsplan Weiterbildungsprüfungen 2024
Prüfungsplan Weiterbildungsprüfungen 2025
In dieser Datenbank erhalten Sie eine Übersicht über die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe nach der Weiterbildungsordnung 2005 und Weiterbildungsordnung 2020.
Haben Sie Ihre Weiterbildung in Teilzeit absolviert oder aufgrund von Unterbrechungen den Überblick verloren?
Mit dem Weiterbildungszeitenrechner der Ärztekammer Westfalen-Lippe können Sie Ihre absolvierten und geplanten Tätigkeitsabschnitte überblicken.
Die Absolvierung theoretischer Weiterbildungszeiten und die Teilnahme an Weiterbildungskursen und –seminaren sind während des Beschäftigungsverbotes im Rahmen des Mutterschutzes möglich und können als Weiterbildung anerkannt werden. Die Teilnahme an Prüfungen ist während dieser Zeit grundsätzlich möglich.
Wenn Sie nach dem 01.07.2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben, ist die Weiterbildungsordnung 2020 für Sie maßgeblich.
Haben Sie vor dem 01.07.2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen, haben Sie Wahlrecht, ob Sie die Prüfung nach der Weiterbildungsordnung von 2005 oder von 2020 abschließen.
Wenn Sie nach den Bedingungen der WO 2005 abschließen wollen, beachten Sie bitte die Übergangsfristen in § 20 WO: Weiterbildung zum Facharztweiterbildung: 7 Jahre; Weiterbildung im Schwerpunkt: 3 Jahre; Weiterbildung in einer Zusatz-Weiterbildung: 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie die Prüfung noch nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen.
Im Portal der Ärztekammer finden Sie den Weiterbildungszeitenrechner. Hier können Sie sämtliche Weiterbildungsabschnitte eingeben.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann frühestens mit Erfüllung der Weiterbildungsmindestzeiten und –mindestinhalte bei der Ärztekammer gestellt werden.
Die Unterlagen müssen vollständig spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin der Ärztekammer vorliegen.
Die erforderlichen Unterlagen sind in amtlich beglaubigter Kopie auf dem Postwege einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Verwaltungsgebührenordnung der ÄKWL sieht derzeit eine Verwaltungsgebühr von 130,00 Euro für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung vor.
Die Verwaltungsgebühr wird mit Eingang Ihres Antrages fällig.
Nein! Mit der automatisch erzeugten Eingangsbestätigung erhalten Sie die Zahlungshinweise; entweder überweisen Sie den Betrag auf das in der Eingangsbestätigung angegebene Konto oder der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht (Lastschriftverfahren).
Nein! Die Buchhaltung zieht alle offenen Beträge alle 4 bis 6 Wochen ein; eine Bearbeitung findet unabhängig davon statt.
Sie werden mit einer Frist von 2 Wochen zur Prüfung geladen.
Die Namen der Prüfer erfahren Sie erst am Prüfungstag.
Die Prüfungen finden in den Räumen der Ärztekammer Westfalen-Lippe statt.
Bitte bringen Sie ein Lichtbilddokument mit.
Aktuelle Hinweise zu den Corona-Schutz-Regeln bei Prüfungen finden Sie hier.
Bitte kontaktieren Sie umgehend die Ärztekammer Westfalen-Lippe unter der Ihnen im Einladungsschreiben mitgeteilten Telefonnummer; ggf. ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Planen Sie genügend Zeit mit ein und informieren Sie ggf. umgehend die Ärztekammer unter der Tel.-Nr. 0251 929-0.
Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden (siehe individuelle Auflage des Prüfungsausschusses). Eine Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
In Westfalen-Lippe ist das eLogbuch mit dem Portal verbunden. Die Anmeldung am bundesweiten eLogbuch ist ausschließlich über das Portal der Ärztekammer möglich; es erfolgt nach obiger Anleitung eine automatische Anmeldung im eLogbuch. Zur Nutzung des eLogbuches ist es erforderlich die folgenden 4 Schritte auszuführen:
Bei zurückliegenden Weiterbildungsabschnitten ist es nicht erforderlich die absolvierten Kompetenzen rückwirkend im eLogbuch nachtragen zu lassen. Hier können vorliegende Papierlogbücher neben den Weiterbildungszeugnissen in der Dokumentation des Weiterbildungsabschnittes hinterlegt werden.
Ihr Weiterbildungsleiter oder Ihre Weiterbildungsleiterin kann die von Ihnen eingetragenen Weiterbildungsinhalte erst nach Ihrer Freigabe an den/der Weiterbildungsbefugten sehen und bestätigen. Eine Bestätigung der Weiterbildungsinhalte durch den Weiterbildungsleiter oder die -leiterin ohne Ihre Freigabe ist nicht möglich.
Erklärvideos
eLogbuch-Zugang einmalig anlegen (2 min)
Weiterbildungsgang anlegen (4 min 33 sek)
Weiterbildungsinhalte verwalten (5 min)
Weiterbildungsinhalte nachträglich bearbeiten (4 min)
Weiterbildungskurse/Berufsbegleitende Weiterbildung anlegen (2 min 33 sek)
Dokumentationen hinterlegen (2 min)
Am eLogbuch anmelden (1 min 35 sek)
Inhalte im eLogbuch eintragen (4 min 35 sek)
Logbuch auf ÄKWL umstellen (Kammerwechsel) (ca. 5 min)
Schriftliche Anleitungen
Nutzung des eLogbuchs
Weiterbildung anlegen
Weiterbildungsinhalt anlegen
Weitere Videotutorials aus unseren Veranstaltunngen zur Weiterbildungsordnung 2020 und zum eLogbuch finden Sie hier.
Informationen zur Webanwendung eLogbuch finden Sie unter:
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch
FAQ für in Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte (WBA):
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq
FAQ für Weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte (WBB):
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq
Der Support der Bundesärztekammer (BÄK) ist über das Kontaktformular unter: www.baek.de/kontakt-elogbuch erreichbar. Anfragen, die über dieses Kontaktformular eingehen, ermöglichen dem BÄK-Support eine strukturierte Bearbeitung über ein Ticketsystem. Selbstverständlich steht der BÄK-Support auch telefonisch zur Verfügung, die Rufnummern finden Sie ebenfalls über die Seite https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-weiter-fortbildung/weiterbildung/elogbuch/kontaktanfrage-elogbuch
Die Kompetenzen kann ausschließlich der Weiterbildungsleiter bestätigen unter dessen Leitung die Kompetenzen erworben wurden.
Ziel der neuen Weiterbildungsordnung ist eine kompetenzbasierte Weiterbildung, die sich künftig mehr am Nachweis von Kompetenzen als an der Erfüllung von Zeiten orientiert. Die Kernfrage soll nicht mehr lauten, wie oft und in welcher Zeit Weiterbildungsinhalte erbracht wurden, sondern wie und in welcher Form Kenntnisse (Kognitive und Methodenkompetenz), Erfahrungen und Fertigkeiten (Handlungskompetenz) erworben wurden. Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind künftig in vier Kategorien zu bescheinigen: Inhalte, die der Weiterzubildende beschreiben kann; Inhalte, die er systematisch einordnen und erklären kann sowie Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Supervision und solche, die er selbstverantwortlich durchführen kann.
Sprechen Sie sich mit dem WBB ab, in welchem Rhythmus die Bewertungsanfrage von Ihnen an Ihren WBB gegeben werden soll, z.B. in Verbindung mit den jährlich zu führenden Weiterbildungsgesprächen oder bei Wechsel des Weiterbildungsleiters.
Bei einem Wechsel der Ärztekammer wird in Zukunft das eLogbuch der anderen Ärztekammer in unser Portal übertragen. Dies soll mit der nächsten Version des eLogbuches der Bundesärztekammer ermöglicht werden.
Übergangsweise kann bei einem Wechsel nach Westfalen-Lippe das eLogbuch aus dem anderen Kammerbereich ausgedruckt eingereicht werden.
Für die Zulassung zur Prüfung müssen alle Kompetenzen in der höchsten Kategorie erworben und vom Weiterbildungsleiter bestätigt werden. Welche Kompetenzen der jeweilige Weiterbildungsleiter vermitteln kann wird in Zukunft mit der Erteilung der Befugnis festgelegt.
Sobald die Nutzung des eLogbuches verpflichtend ist, wird ein Antrag, der ohne eLogbuch eingereicht wird, abgelehnt.
Wenn das eLogbuch nicht bewertet wird, kann man sich an die Ärztekammer wenden, die den Weiterbildungsleiter auf seine Pflichten hinweist.
Sobald man sich entscheidet, die Weiterbildung gemäß der WO 2020 fortzuführen und abzuschließen ist das eLogbuch ggfs. bis zum 31.12.2021 in Papierform zu führen. Über jeden Weiterbildungsabschnitt ist nach wie vor ein ausführliches Weiterbildungszeugnis von den zuständigen Weiterbildungsleitern einzureichen.
Mit Einführung der neuen Weiterbildungsordnung ist auch eine Überprüfung sämtlicher Weiterbildungsbefugnisse notwendig geworden. Da Weiterbildungsbefugnisse mit Einführung der Weiterbildungsordnung von 2005 nur noch befristet erteilt werden, werden nun alle ablaufenden Befugnisse kontinuierlich an die neue WO angepasst
Bei der neuen WO seht der Erwerb der für die Bezeichnung erforderlichen Kompetenzen im Mittelpunkt. Basis für die Erteilung von Befugnissen gemäß neuer WO werden diese als erforderlich eingestuften Kompetenzen sein. Daran wird sich der Umfang einer Befugnis nach neuer WO orientieren.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit der neuen WO vertraut zu machen, um auf Unterschiede bei den Anforderungen, die ggf. ein Wechsel der Weiterbildungsstätte erforderlich machen, vorbereitet zu sein.
fachliche Probleme (z. B. ein Befugter wird nicht gefunden)
WB-Hotline 0251-929 2360
Telefonsprechzeiten:
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 9:00 - 11:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 16:45 Uhr
Freitag: 9:00 - 13:30 Uhr
oder per Mail an eLogbuch@aekwl.de
technische Probleme (z. B. Zugangsdaten vergessen)
IT-Hotline 0251-929 2929
Nein. Eine Prüfung der Weiterbildungszeiten und -kompetenzen wird nach der Antragstellung auf Zulassung zur Prüfung durchgeführt. Die digitale Antragstellung wird im kommenden Jahr über das Portal bereitgestellt.
Lediglich Teilzeitabschnitte und manuell eingetragene Weiterbildungsbefugte werden automatisch zur Prüfung ins Ressort Aus- und Weiterbildung weitergeleitet.
Der Weiterbildungsgang ist gesperrt, wenn manuell eine Weiterbildungsbefugnis eintragen wird oder ein Weiterbildungsabschnitt in Teilzeit eingegeben wird. Nach Prüfung durch die Ärztekammer wird der Weiterbildungsgang wieder freigegeben.
Die digitale Antragstellung wird im kommenden Jahr über das Portal bereitgestellt.
Nach der Eingabe es Weiterbildungsabschnittes kann unter „Meine Dokumentation pflegen“ eine Datei mit dem Zeugnis hochgeladen werden (PDF oder JPEG mit max. 10 MB, ggf. mehrere Dateien möglich).
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