Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung (KoStA)

Aufgabe der KoStA ist es, die hausärztliche Versorgung zu sichern und zu verbessern. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Ärzte und Medizinstudenten, die an einer Weiterbildung zum Facharzt – insbesondere für Allgemeinmedizin – interessiert sind sowie für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten.


Was bietet mir die Allgemeinmedizin?

Die Allgemeinmedizin bietet ein interessantes Arbeitsumfeld mit:

  • einem vielseitigen Aufgabenbereich
  • einem breiten Patientenspektrum
  • kontinuierlicher Betreuung von Patienten/intensives Vertrauensverhältnis
  • Informationsvorsprung gegenüber Spezialisten durch die jahrelange Betreuung
  • selbstständigen Arbeiten in eigener Praxis oder im Angestelltenverhältnis
  • flachen Hierarchien
  • einem großen Angebot an Stellen
  • familienfreundlichen Arbeitszeiten durch die Möglichkeit des Jobsharings
  • institutioneller Förderung

Weitere Informationen: Informationsbroschüre rund um das Thema Allgemeinmedizin


Zur Anerkennung "Allgemeinmedizin"

 Antrag auf Zulassung zur Prüfung in der Allgemeinmedizin 

 weitere Informationen zur Facharztkompetenz "Allgemeinmedizin" (Auszug Weiterbildungsordnung/Richtlinien)


Weiterbildungs-/Stellenbörsen

Weiterbildungsstellenbörse der ÄKWL

Die Online-Weiterbildungsbörse bietet die Möglichkeit, jederzeit selbstständig Stellenanzeigen/Stellengesuche zu veröffentlichen. Sie finden die Plattform im Serviceportal der Ärztekammer Westfalen-Lippe:
https://portal.aekwl.de

KVbörse für NRW

Hier können Sie passende Inserate aus ganz NRW suchen, selbst Anzeigen schalten und sich rund um das Thema ambulante Versorgung in NRW informieren.
KVbörse


Über die Weiterbildungsbefugnis

Aufgrund eines Beschlusses des Vorstands der Ärztekammer Westfalen-Lippe, können nun auch hausärztlich tätige Internisten mit bis zu 24 Monaten in der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin auf Antrag befugt werden. Voraussetzung ist eine mindestens 5-jährige vorherige Niederlassung als hausärztlich tätiger Internist. Bei Fragen zur Antragstellung/zum Anpassungsantrag einer bereits bestehenden Befugnis können Sie sich jederzeit gerne an die KoStA wenden unter kosta@aekwl.de oder 0251-929 2343. 

Haben Sie bereits die Facharztanerkennung Allgemeinmedizin erworben und sind daran interessiert, Assistentinnen und Assistenten weiterzubilden?
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Antragsformulare für eine Weiterbildungsbefugnis in der Allgemeinmedizin.


Förderung der Weiterbildung im stationären/ambulanten Bereich

Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wird seit Jahren auf vielfältige Weise und von unterschiedlichen Stellen finanziell gefördert.

Mehr Informationen zu den Förderprogrammen


Quereinstieg Allgemeinmedizin

Um dem drohenden Mangel an Hausärzten zu begegnen, soll Ärztinnen und Ärzten, die bereits eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, der Weg zum Erwerb der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin erleichtert werden.

Mehr Informationen


Weiterbildungsverbünde

Ein Weiterbildungsverbund stellt eine Kooperation von niedergelassenen Ärzten mit Krankenhäusern und anderen zur Weiterbildung befugten Fachärzten dar, die gemeinsam die komplette Weiterbildung eines Gebietes "aus einer Hand" bzw. "in einem Guss" sicherstellen.

Weiterbildungsverbünde sollen gerade auch in ländlichen Gebieten dem Hausärztemangel entgegenwirken. Oft besteht im Anschluss an die Facharztanerkennung auch die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen oder als Partner in eine Praxis einzusteigen.

Bei der Gründung und Ausgestaltung neuer Weiterbildungsverbünde stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage eine komplette Zusammenstellung der Informationsmaterialien zu.


Informationen für Medizinstudenten

Mit dem Ziel, die hausärztliche Versorgung zukünftig zu sichern und zu verbessern, werden Medizinstudenten, die die Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin anstreben, bereits während ihres Studiums vielseitig unterstützt.

Im Rahmen der Stipendieninitiative der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe können sich bis zu 60 Medizinstudenten für die Dauer des Tertials in der Allgemeinmedizin auf eine finanzielle Förderung bewerben. Das Stipendienprogramm soll den angehenden Ärzten schon während des Praktischen Jahres den Anreiz geben, sich frühzeitig und intensiv mit den vielen Facetten der Allgemeinmedizin zu beschäftigen und sich für diese zu begeistern. 
 Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe,  Tel.: 0231 9432-3248

Zudem kann das innerhalb der "Allgemeinmedizin" abgeleistete Tertial des Praktischen Jahres, gemäß § 44a Abs. 2 des Heilberufsgesetzes NW auf die zu absolvierende 24-monatige Weiterbildungszeit in der ambulanten hausärztlichen Versorgung angerechnet werden.
 Flyer "Das Praktische Jahr in der Allgemeinmedizin"
 Informationen zum Aufbau der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

Es sollte beachtet werden, dass für die Anrechnung des wahlfreien Tertials des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin folgende Voraussetzungen eingehalten werden müssen:

  • Tätigkeit in einer entsprechend durch die Universität akkreditierten Lehrpraxis
  • eine vorhandene Weiterbildungsbefugnis an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte
  • Ausstellung eines abschließenden Zeugnisses über den Umfang und den Inhalt des betreffenden PJ-Tertial (Das Zeugnis ist zur Anrechnung bei der Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe in beglaubigter Kopie einzureichen.)


Akkreditierte Lehrpraxen
Auf folgenden Seiten halten die Universitäten Informationen zu den akkreditierten Lehrpraxen bereit:


Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Westfalen-Lippe

Sie sind auf dem Weg zur Fachärztin / zum Facharzt für Allgemeinmedizin?
Sie suchen eine qualitativ hochwertige und strukturierte Begleitung Ihrer Weiterbildung? 

Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin Westfalen-Lippe bietet Ihnen Seminare, Mentoring und qualifizierte Beratung.
Es ist ein Zusammenschluss der medizinischen Fakultäten der Universitäten Bochum, Bielefeld, Witten-Herdecke und Münster in Kooperation mit Ärztekammer Westfalen-Lippe, Kassenärztlicher Vereinigung Westfalen-Lippe und Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.

Lernen Sie uns kennen und schreiben Sie sich gerne in unser kostenlosen Programm (gefördert nach § 75 a, Sozialgesetzbuch V) ein.
Mehr Informationen finden Sie hier.