- Ärztekammer
- Für Ärzte
- Für Patienten
- Für MFA
- Presse
Aufgabe der KoStA ist es, die hausärztliche Versorgung zu sichern und zu verbessern. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Ärzte und Medizinstudenten, die an einer Weiterbildung zum Facharzt – insbesondere für Allgemeinmedizin – interessiert sind sowie für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten.
Die Allgemeinmedizin bietet ein interessantes Arbeitsumfeld mit:
Weitere Informationen: Informationsbroschüre rund um das Thema Allgemeinmedizin
Antrag auf Zulassung zur Prüfung in der Allgemeinmedizin
weitere Informationen zur Facharztkompetenz "Allgemeinmedizin" (Auszug Weiterbildungsordnung/Richtlinien)
Die Online-Weiterbildungsbörse bietet die Möglichkeit, jederzeit selbstständig Stellenanzeigen/Stellengesuche zu veröffentlichen. Sie finden die Plattform im Serviceportal der Ärztekammer Westfalen-Lippe:
https://portal.aekwl.de
Hier können Sie passende Inserate aus ganz NRW suchen, selbst Anzeigen schalten und sich rund um das Thema ambulante Versorgung in NRW informieren.
KVbörse
Aufgrund eines Beschlusses des Vorstands der Ärztekammer Westfalen-Lippe, können nun auch hausärztlich tätige Internisten mit bis zu 24 Monaten in der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin auf Antrag befugt werden. Voraussetzung ist eine mindestens 5-jährige vorherige Niederlassung als hausärztlich tätiger Internist. Bei Fragen zur Antragstellung/zum Anpassungsantrag einer bereits bestehenden Befugnis können Sie sich jederzeit gerne an die KoStA wenden unter kosta@aekwl.de oder 0251-929 2343.
Haben Sie bereits die Facharztanerkennung Allgemeinmedizin erworben und sind daran interessiert, Assistentinnen und Assistenten weiterzubilden?
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Antragsformulare für eine Weiterbildungsbefugnis in der Allgemeinmedizin.
Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wird seit Jahren auf vielfältige Weise und von unterschiedlichen Stellen finanziell gefördert.
Um dem drohenden Mangel an Hausärzten zu begegnen, soll Ärztinnen und Ärzten, die bereits eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, der Weg zum Erwerb der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin erleichtert werden.
Mehr Informationen
Ein Weiterbildungsverbund stellt eine Kooperation von niedergelassenen Ärzten mit Krankenhäusern und anderen zur Weiterbildung befugten Fachärzten dar, die gemeinsam die komplette Weiterbildung eines Gebietes "aus einer Hand" bzw. "in einem Guss" sicherstellen.
Weiterbildungsverbünde sollen gerade auch in ländlichen Gebieten dem Hausärztemangel entgegenwirken. Oft besteht im Anschluss an die Facharztanerkennung auch die Möglichkeit, eine Praxis zu übernehmen oder als Partner in eine Praxis einzusteigen.
Bei der Gründung und Ausgestaltung neuer Weiterbildungsverbünde stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage eine komplette Zusammenstellung der Informationsmaterialien zu.
Mit dem Ziel, die hausärztliche Versorgung zukünftig zu sichern und zu verbessern, werden Medizinstudenten, die die Facharztweiterbildung in der Allgemeinmedizin anstreben, bereits während ihres Studiums vielseitig unterstützt.
Im Rahmen der Stipendieninitiative der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe können sich bis zu 60 Medizinstudenten für die Dauer des Tertials in der Allgemeinmedizin auf eine finanzielle Förderung bewerben. Das Stipendienprogramm soll den angehenden Ärzten schon während des Praktischen Jahres den Anreiz geben, sich frühzeitig und intensiv mit den vielen Facetten der Allgemeinmedizin zu beschäftigen und sich für diese zu begeistern.
Informationen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Tel.: 0231 9432-3248
Zudem kann das innerhalb der "Allgemeinmedizin" abgeleistete Tertial des Praktischen Jahres, gemäß § 44a Abs. 2 des Heilberufsgesetzes NW auf die zu absolvierende 24-monatige Weiterbildungszeit in der ambulanten hausärztlichen Versorgung angerechnet werden.
Flyer "Das Praktische Jahr in der Allgemeinmedizin"
Informationen zum Aufbau der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Es sollte beachtet werden, dass für die Anrechnung des wahlfreien Tertials des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin folgende Voraussetzungen eingehalten werden müssen:
Akkreditierte Lehrpraxen
Auf folgenden Seiten halten die Universitäten Informationen zu den akkreditierten Lehrpraxen bereit:
©2024 Ärztekammer Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts | Impressum | Datenschutzerklärung | Hinweisgeberschutz