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Die Allgemeinmedizin bietet ein interessantes Arbeitsumfeld mit:
Gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 01.07.2020 in der Fassung vom 02.04.2022 ist zum regulären Erwerb des Facharztes/der Fachärztin Allgemeinmedizin eine fünfjährige Weiterbildung gefordert, die sich wie folgt zusammensetzt:
Zudem sind selbstverständlich sämtliche Kompetenzen der Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin nachzuweisen.
Die Weiterbildung ist unter der Leitung eines weiterbildungsbefugten Arztes zu absolvieren. In unserer Datenbank können Sie nach weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzten in bestimmten Gebieten und/oder Orten suchen.
Über das Online-Portal der ÄKWL haben Sie die Möglichkeit, nach Stellenanbietern zu suchen oder selbst ein Stellengesuch einzustellen.
Auch eine Weiterbildung innerhalb eines Weiterbildungsverbundes (Kooperation von Krankenhäusern und Praxen) ist möglich.
Für Fachärzte, die bereits eine Anerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben haben, kommt möglicherweise der Erwerb der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin im Rahmen des Quereinstiegs mit verkürzten Weiterbildungszeiten in Frage.
Dokumente und Vorlagen zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin finden Sie unter Weiterbildungsordnung/Richtlinien.
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