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Jeder Arbeitgeber muss, sobald ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt werden, diese betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz). Dabei sind unterschiedliche Betreuungsformen möglich, die sich am Bedarf des Unternehmens orientieren. Für welche Form der Betreuung man sich entscheidet, hängt nicht zuletzt von der betrieblichen Situation und Interessenlage ab.
Mit der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Allgemeine Vorschrift 2 (DGUV Vorschrift 2) besteht für Arztpraxen die Möglichkeit, zwischen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung bei Arztpraxen bis zehn Mitarbeiter, regelmäßige Betreuung mit festen Einsatzzeiten bei Praxen mit mehr als zehn und weniger als 51 Beschäftigten) und der "Alternativen bedarfsorientierten Betreuung" (bis 50 Beschäftigte) zu wählen.
Die "Alternative bedarfsorientierte Betreuung" ermöglicht Unternehmen wesentlich mehr Handlungsspielraum. Im Unterschied zu der Regelbetreuung muss die Praxis keinen Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Grundbetreuung mehr verpflichten. Stattdessen kann man sich einer Betreuung anschließen, die von den Dach- und Standesorganisationen angeboten wird. Darüber hinaus steht den Teilnehmern der "Alternativen bedarfsorientierten Betreuung" eine Hotline zur Verfügung.
Das Konzept "Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung" (BuS-Betreuung) der Ärztekammer Westfalen-Lippe wendet sich an den Arzt in seiner Funktion als Sicherheitsverantwortlicher. Voraussetzung für die Alternative Betreuung ist der Besuch einer Einführungsveranstaltung (6 Unterrichtseinheiten), in der die theoretischen Grundlagen vermittelt werden. Themenschwerpunkte sind u. a. Einführung in die rechtlichen Grundlagen, Gefährdungsanalyse/-beurteilung sowie Interpretation von ausgewählten Arbeitsschutzsachverhalten. Nach dieser Schulungsveranstaltung erhält jeder Teilnehmer ein Handbuch, das anhand von Checklisten und Handlungsanweisungen die Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung in der Praxis unterstützt.
Durch die Schulung wird der Praxisinhaber in die Lage versetzt, die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis selber durchzuführen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und zu entscheiden, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird. Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Veränderungen in der Praxis muss ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden. Eine Liste mit Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie Sicherheitsingenieuren, die für eine solche anlassbezogene Betreuung beauftragt werden können, wird den an der BuS-Betreuung teilnehmenden Praxen zur Verfügung gestellt.
Noch vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ist zur Fortführung dieser Betreuungsform die Teilnahme an einer sechs Unterrichtseinheiten umfassenden Aufbauschulung, die in Form von eLearning angeboten wird, erforderlich.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Elisabeth Borg
oder Marcel Thiede
Tel.: 0251 929-2211
E-Mail: borg@aekwl.de
oder marcel.thiede@aekwl.de
Liste der Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie Sicherheitsingenieuren
Arbeits- und Betriebsmediziner
Sicherheitsingenieure
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