Aktuelles

Jetzt den Status der Anmeldung zur Abschlussprüfung MFA überprüfen

Prüfungsbewerber sehen ihren Status der Anmeldung unter „Ausbildung“ und „Prüfungsanmeldung“, Ausbildende oder deren Mandatsträger sehen diesen unter „Ausbildung“ und „Prüfungsanmeldebestätigung“.

Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, also noch keine Anmeldung zur Prüfung vorbereitet wurde, sind von der/dem Auszubildenden der Sommer 2025 die Anmeldedaten unverzüglich einzutragen.

Wenn die Anmeldung ausbilderseitig noch zu bestätigen ist, sind die vorhandenen Anmeldedaten im ÄKWL-Portal zu überprüfen. Erst nach Ansicht und Bestätigung der Daten, wird die Anmeldung an die Ärztekammer weitergeleitet. 

Status „In Bearbeitung“ Die Prüfungsanmeldung wurde an die Ärztekammer übermittelt und wird dort bearbeitet.


Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte

Am 21.11.2024 haben sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedigungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt. 

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge


Anmeldung zur Abschlussprüfung "Medizinische/r Fachangestellte/r" SOMMER 2025

Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Sommer 2025 ist der 

15. Januar 2025. 

Bis dahin ist die Anmeldung über das ÄKWL-Portal vorzunehmen. 
Auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen über das ÄKWL-Portal.

Im ersten Schritt sind die Prüfungsanmeldungen (oder -anträge) von den Auszubildenden vorzubereiten.
Die Zugangsdaten zum ÄKWL-Portal wurden den Auszubildenden bereits postalisch zugesandt. Anschließend ist eine Bestätigung der Anmelde-Daten durch die ausbildende Ärztin oder den ausbildenden Arzt oder einer von ihr bzw. ihm berechtigen Person (Mandatsträger für die „Ausbildungsverwaltung MFA“) vorgesehen. 

Hinweise über die neue Portal-Anwendung und zur Prüfungsanmeldung finden sich auf der Seite Online-Portal für Azubis.
Bei der Prüfungsanmeldung wird insbesondere um Beachtung der korrekten Angabe der Fehlzeiten (Differenzierung zwischen schulischen und betrieblichen Fehlzeiten) gebeten. 

Anträge

  Antrag nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz – vorzeitige Zulassung aufgrund guter Ausbildungsleistungen.

Vorzeitig (in der Regel sechs Monate vor Beendigung der Regelausbildungsdauer) kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wer mindestens gute Ausbildungsleistungen nachweisen kann. Bewertungsmaßstab bildet für die praktische Ausbildung eine Beurteilung des ausbildenden Arztes bzw. der ausbildenden Ärztin, für die schulische Ausbildung das letzte ausgestellte Zeugnis der Berufsschule. Dabei muss der Notendurchschnitt im prüfungsrelevanten berufsbezogenen Lernbereich mit mindestens 2,0 erfüllt sein. 

  Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren

Behinderten Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Zusammen mit der Anmeldung können bei Bedarf noch begründete Anträge mit den entsprechenden Nachweisen gestellt werden. 

Anmeldungen und Anträge, die nach dem Meldeschluss 15. Januar 2025 eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung und -anträgen erreichen Sie das Sachgebiet Ausbildung MFA per E-Mail unter mfa@aekwl.de und telefonisch unter 0251 929-2250.


Wichtig! Adressänderung wegen Anschreiben zum Online-Portal angeben!

Seid Ihr nach Eurem Ausbildungsbeginn umgezogen und habt der Ärztekammer die neue Adresse noch nicht mitgeteilt? 
Dann schickt bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Adressänderung" an mfa@aekwl.de.

Warum ist das gerade jetzt wichtig?
Nach den Herbstferien werden Euch die Zugangsdaten für das ÄKWL-Portal per Post zugesandt. Über das Portal regelt Ihr alle Anliegen rund um Eure Ausbildung künftig online. Deswegen ist es wichtig, dass Ihr diesen Brief erhaltet.


  Neuer Gehaltstarifvertrag

Am 08.02.2024 haben sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten – AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V. – VmF) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 geeinigt. 
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte


  Änderungstarifvertrag zum 01.08.2021

Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag vom 08.12.2021 für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.


  Umfrageergebnisse "Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten" jetzt online

Um einen Einblick in die pandemiebedingten Veränderungen in Betrieb und Berufsschule zu erhalten, wurde im Herbst 2020 vom Bundesinstitut für Berufsbildung eine Umfrage mit 1253 Auszubildenden durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Diese finden Sie unter https://datapool-bibb.bibb.de/htmlpages/185635.html


   Förderung von Ausbildungsbetrieben
Das Förderprogramm des Bundes „Ausbildungsplätze sichern“ soll das bisherige Ausbildungsniveau aufrecht erhalten und neue Ausbildungskapazitäten schaffen. Dabei werden mit der Ersten Förderrichtlinie kleine und mittlere Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation durch Zuschüsse unterstützt. Weitere Informationen, die Förderrichtline und die Antragsformulare finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern