- Ärztekammer
- Für Ärzte
- Für Patienten
- Für MFA
- Presse
Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Ankündigungen zu den Prüfungen "Medizinische/r Fachangestellte/r", wichtige Informationen zum Ablauf, Tipps und Musteraufgaben.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet auf dem Internet-Portal leando.de aktuelle Informationen für Prüf- und Ausbildungspersonal. Neben Artikeln zu den Aufgaben der Prüfenden finden Sie dort außerdem Informationen zu gesetzlichen Grundlagen.
Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Sommer 2025 ist der
Bis dahin ist die Anmeldung über das ÄKWL-Portal vorzunehmen.
Auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen über das ÄKWL-Portal.
Im ersten Schritt sind die Prüfungsanmeldungen (oder -anträge) von den Auszubildenden vorzubereiten.
Die Zugangsdaten zum ÄKWL-Portal wurden den Auszubildenden bereits postalisch zugesandt. Anschließend ist eine Bestätigung der Anmelde-Daten durch die ausbildende Ärztin oder den ausbildenden Arzt oder einer von ihr bzw. ihm berechtigen Person (Mandatsträger für die „Ausbildungsverwaltung MFA“) vorgesehen.
Hinweise über die neue Portal-Anwendung und zur Prüfungsanmeldung finden sich auf der Seite Online-Portal für Azubis.
Bei der Prüfungsanmeldung wird insbesondere um Beachtung der korrekten Angabe der Fehlzeiten (Differenzierung zwischen schulischen und betrieblichen Fehlzeiten) gebeten.
Anträge
Antrag nach § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz – vorzeitige Zulassung aufgrund guter Ausbildungsleistungen.
Vorzeitig (in der Regel sechs Monate vor Beendigung der Regelausbildungsdauer) kann zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wer mindestens gute Ausbildungsleistungen nachweisen kann. Bewertungsmaßstab bildet für die praktische Ausbildung eine Beurteilung des ausbildenden Arztes bzw. der ausbildenden Ärztin, für die schulische Ausbildung das letzte ausgestellte Zeugnis der Berufsschule. Dabei muss der Notendurchschnitt im prüfungsrelevanten berufsbezogenen Lernbereich mit mindestens 2,0 erfüllt sein.
Nachteilsausgleich im Prüfungsverfahren
Behinderten Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Zusammen mit der Anmeldung können bei Bedarf noch begründete Anträge mit den entsprechenden Nachweisen gestellt werden.
Anmeldungen und Anträge, die nach dem Meldeschluss 15. Januar 2025 eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2025 nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung und -anträgen erreichen Sie das Sachgebiet Ausbildung MFA per E-Mail unter mfa@aekwl.de und telefonisch unter 0251 929-2250.
Bitte beachten Sie die Verhaltensanweisungen für Prüflinge während der Abschlussprüfung.
Wer krank ist, darf nicht an den Prüfungen teilnehmen. Wenn Sie nicht teilnehmen können, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der Ärztekammer in Verbindung.
Für die Prüfungen wünschen wir viel Erfolg!
Auch wenn es sich um eine praktische Prüfung handelt, ist Ihr Redeanteil immens wichtig! Erläutern Sie dem Prüfungsausschuss Ihre Handlungsschritte und zeigen Sie auch, dass Sie mit dem „Patienten“ situationsgerecht kommunizieren können. Es ist in der aktuellen Situation nicht abwegig, dass auf körpernahes Prüfen verzichtet wird. Dann beschreiben Sie die praktische Durchführung, beispielsweise die manuelle Blutdruckmessung.
Und: Achten Sie auch in der Prüfungssituation auf eine hygienische Arbeitsweise, auch dann, wenn Sie praktische Tätigkeiten nur verbaliseren.
Nutzen Sie Alltagssituationen in der Praxis, um die Kommunikation und das Handling für die Prüfungssituation zu üben. Erklären Sie Ihren Kolleginnen und/oder Ausbildenden Ihre Handlungsschritte. Achten Sie im Gespräch mit dem Patienten/der Patientin darauf, dass Sie die fachlichen Details so vereinfachen, dass sie auch verständlich sind.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Praktischer Teil
Prüfungsort | Termine |
Bad Oeynhausen | 13. bis 18.01. und 20. bis 24.01.2025 |
Castrop-Rauxel | 13. bis 17.01. und 20. bis 22.01.2025 |
Dortmund | 09., 10., 13. bis 17. und 20.01.2025 |
Münster | Zeitraum: 09. bis 31.01.2025 |
Unna | 09., 10. und 13. bis 15.01.2025 |
Schriftlicher Teil:
Montag, 7. April 2025
Beginn: 13.30 Uhr, Behandlungsassistenz
Dauer: 120 Minuten
30 Minuten Pause
Beginn: 16.00 Uhr, Wirtschafts- und Sozialkunde
Dauer: 60 Minuten
Dienstag, 8. April 2025
Beginn: 13.30 Uhr, Betriebsorganisation und -verwaltung
Dauer: 120 Minuten
Zeitraum Praktischer Teil: 2. Juni - 5. Juli
Schriftlicher Teil:
Montag, 17. November 2025
Beginn: 13.30 Uhr, Behandlungsassistenz
Dauer: 120 Minuten
30 Minuten Pause
Beginn: 16.00 Uhr, Wirtschafts- und Sozialkunde
Dauer: 60 Minuten
Dienstag, 18. November 2025
Beginn: 13.30 Uhr, Betriebsorganisation und -verwaltung
Dauer: 120 Minuten
Schriftlicher Teil:
Mittwoch, 12. März 2025
Beginn: 13.30 Uhr, kaufm. Bereich
Dauer: 40 Minuten
15 Minuten Pause
Beginn: 14.25 / 14.30 Uhr, med. Bereich
Dauer: 80 Minuten
©2024 Ärztekammer Westfalen-Lippe - Körperschaft des öffentlichen Rechts | Impressum | Datenschutzerklärung | Hinweisgeberschutz