Bescheinigungen zur Vorlage bei ausländischen Behörden

Benötigen Sie eine Bestätigung, dass die Ärztin bzw. der Arzt, die oder der Ihnen das Attest ausgestellt hat, der Ärztekammer angehört?

Diese Bescheinigungen von Attesten werden z. B. zur Vorlage bei ausländischen Behörden im Zusammenhang mit Adoptionsverfahren oder bei der Mitnahme von Medikamenten ins Ausland benötigt. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Ihnen auf Anfrage eine solche Bescheinigung aus. 


Wir bitten Sie, die Atteste und Dokumente schriftlich, zusammen mit einem formlosen Antrag an die

Ärztekammer Westfalen-Lippe
– Meldestelle –
Gartenstr. 210–214
48147 Münster

zu senden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt nach der aktuellen Gebührenordnung 20 Euro pro Bescheinigung. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zusammen mit einem Überweisungsträger per Post zugesandt. Bitte haben Sie Verständnis, dass es uns nicht möglich ist, sollten Sie persönlich vorbeikommen, die Bescheinigung direkt auszustellen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. eine Woche.

Für weitere Fragen stehen Ihnen als Ansprechpartnerinnen und -partner in der Zeit von Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr und Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.45 Uhr zur Verfügung:

verantwortlich für 0251 929-E-Mail
A – DJanine Pritschow2505pritschow@aekwl.de
E – ILydia Kukula2502kukula@aekwl.de
J – OAnja Schröder2802anja.schroeder@aekwl.de
P – SRuth Niester2503niester@aekwl.de
T – ZKatja Hillebrand2510hillebrand@aekwl.de