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Ein Brustzentrum ist ein Zusammenschluss verschiedener medizinischer Fachrichtungen, die an der Behandlung von Brustkrebs beteiligt sind. Ziel ist die bestmögliche Behandlung von an Brustkrebs erkrankten Patientinnen und Patienten. Der Zusammenschluss zu einem Zentrum soll eine reibungslose, intensive Zusammenarbeit der verschiedenen Abteilungen ermöglichen, sozusagen ein „Hand in Hand arbeiten“, um eine bestmögliche Heilungschance zu erzielen.
Das Verfahren zur Zertifizierung von Brustzentren in NRW wurde 2003 vom Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen initialisiert. Es sollten alle Fachbereiche, die an der Behandlung von Frauen mit Brustkrebs beteiligt sind nach festgelegten Kriterien zusammenarbeiten, um einen hohen Qualitätsstandard in der Behandlung, eine geringe Komplikationsrate und einen Überlebensvorteil zu sichern.
Der Anforderungskatalog wurde 2003 unter Moderation des Gesundheitsministeriums NRW durch Fachexperten (Universitäten Düsseldorf und Köln) und Vertreter der Selbstverwaltung (Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe) im Gesundheitswesen entwickelt. Ausgangsbasis für das Verfahren Brustzentren in NRW war der Anforderungskatalog der EUSOMA.
Der Anforderungskatalog wird jährlich durch ein Expertengremium, das sich aus Vertretern der Fachgruppen Brustoperateure (Senologen), Röntgenärzte (Radiologen), Spezialisten für Krebserkrankungen (Onkologen), Strahlentherapeuten und Pathologen zusammensetzt, aktualisiert. Hierbei werden die aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften und Empfehlungen der AGO e.V. (Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Onkologie) berücksichtigt.
Alle vom Gesundheitsministerium NRW im Krankenhausplan benannten Brustzentren müssen sich alle drei Jahre einer Rezertifizierung und jährlichen Überwachungsaudits unterziehen, um die Erfüllung der Kriterien des Anforderungskatalogs nachzuweisen.
Im Geltungsbereich der Zertifizierung liegen die Senologie (Brustoperateure) und die zugehörigen Kernleistungserbringer: Radiologie, Onkologie (Spezialisten für Krebserkrankungen), Strahlentherapie und Pathologie.
Als Zertifizierungsstelle wurde vom Ministerium die Zertifizierungsstelle ÄKzert®, die Zertifizierungsstelle der Ärztekammer Westfalen-Lippe ausgewählt.
Brustkrebs ist zwar grundsätzlich eine frauenärztliche Diagnose, die Therapie ist jedoch vielfältig und eine optimale Therapie nur durch das Zusammenspiel von Spezialisten der verschiedenen Fachbereiche möglich, z. B.
- erfolgt eine Operation durch den Frauenarzt.
- erbringt die Beurteilung bildgebender Verfahren wie Mammographie oder MRT zur Diagnosesicherung und ggf. hiermit gesteuerte Punktionen ein Radiologe.
- ist für eine strahlentherapeutische Behandlung ein Strahlentherapeut verantwortlich.
- erfolgt die Diagnosesicherung in der Biopsie oder im Operationspräparat durch einen Pathologen.
- benötigt die Behandlung mittels Chemotherapie onkologischen Sachverstand.
- profitieren Menschen mit einer Krebsdiagnose zudem häufig von einer psychologischen Beratung/Betreuung.
- etc.
Nein, in NRW gibt es in der sogenannten Krankenhausplanung benannte Brustzentren. Diese Brustzentren müssen seit 2005 ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen, d. h. sie müssen sich einer jährlichen objektiven Begutachtung unterziehen. Hierfür wurde vom Land NRW eine unabhängige Stelle beauftragt – die Zertifizierungsstelle ÄKzert® der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Es wird ein vom Land vorgegebener Katalog mit Anforderungen an ein Brustzentrum geprüft. Wenn die Anforderungen erfüllt werden, erhält dieses Brustzentrum ein Zertifikat.
Die Sicherstellung der hohen Qualität der Patientenversorgung über dieses Verfahren ist somit nur in den zertifizierten Brustzentren gegeben.
Die Zertifizierungsstelle ÄKzert® der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist vom Land NRW beauftragt die Qualität der Patientenversorgung in den vom Land benannten Brustzentren in NRW regelmäßig zu überprüfen. Dies geschieht jährlich anhand eines Anforderungskatalogs, der von den Brustzentren erfüllt werden muss und Standards für die Behandlung vorgibt. Alle drei Jahre erfolgt eine ausführlichere Begutachtung. Konnte sich die Zertifizierungsstelle von der Qualität der Patientenversorgung überzeugen, erhält das entsprechende Brustzentrum ein Zertifikat. Sollten wesentliche Anforderungen nicht zur Zufriedenheit erbracht worden sein, kann das Zertifikat entzogen werden. Die endgültige Entscheidungshoheit über eine Zertifikatserteilung bzw. den -entzug obliegt dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Sollten Sie mit einer Behandlung unzufrieden gewesen sein oder Verbesserungsvorschläge haben, melden Sie sich gerne bei ÄKzert®. Ihren Beschwerden wird nachgegangen und Anregungen werden an das Ministerium weitergeleitet.
Die Brustzentren haben das Ziel, in erreichbarer Nähe eine Behandlung des Brustkrebses auf höchstem Niveau für die Bevölkerung sicherzustellen. Diese Expertise ist jedoch nicht an jedem Krankenhaus gegeben. Bei den sogenannten kooperierenden Brustzentren sind zwei oder mehr Standorte zusammen als Brustzentrum benannt, da andernfalls die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung nicht sichergestellt werden kann. In diesen Brustzentren wird die Expertise z. B. durch gemeinsame Besprechungen erweitert. Es gelten immer eine gewisse Menge an Fallzahlen, die erbracht werden müssen.
JA! Es werden jährlich verpflichtend Patientenbefragungen gefordert. Zudem muss es im Brustzentrum ein einfach zugängliches Beschwerdemanagement für Patientinnen geben mit geregelter Abarbeitung und Information der Patientinnen über den Status ihrer Beschwerde.
Auch innerbetrieblich werden regelmäßige Mitarbeiterbefragungen durchgeführt, um Verbesserungspotentiale zu erkennen.
„Machen Sie das öfter?“ Diese Frage beschäftigt vermutlich eine große Mehrheit der Patienten, die eine Operation vor sich haben. Um sicherzustellen, dass nur Spezialisten Ihre OP vornehmen, muss das Brustzentrum Hauptoperateure festlegen. Diese müssen in jedem Kalenderjahr mindestens 50 Operationen bei Brustkrebs durchführen und eine Reihe an verschiedenen Qualifikationen, Kenntnissen und Erfahrungen vorweisen können.
Um eine adäquate Ausbildung zu gewährleisten und auch die hochwertige operative Versorgung von Brustkrebs in der Zukunft gewährleisten zu können (natürlich ohne Einfluss auf Ihre aktuelle Behandlung), ist jeder Hauptoperateur dazu verpflichtet, in jedem Kalenderjahr mindestens 10 Weiterbildungseingriffe zu assistieren – d. h. ein noch in Weiterbildung befindliche/r Kollege/Kollegin führt unter Assistenz und Aufsicht des erfahrenen Hauptoperateurs die OP durch.
Ein funktionierendes Qualitätsmanagement-System bringt Ordnung in tägliche Abläufe und regelt die Koordination zwischen den beteiligten Abteilungen. Standardisierte Abläufe erhöhen die Sicherheit und Effizienz Ihrer Behandlung. Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin hat klare Aufgaben und die dafür notwendigen Qualifikationen. Durch Qualitätsmanagement können Risiken minimiert und mögliche Fehler vermieden werden. Die Behandlungsqualität nimmt zu.
Die Patientinnen und Patienten werden ausführlich über ihre Erkrankung und mögliche Therapieoptionen informiert. Der behandelnde Arzt übernimmt eine Beratungsfunktion, die letztendliche Therapieentscheidung trifft der gut informierte Patient zusammen mit seinem behandelnden Arzt.
JA! Sie haben ein Recht auf eine Zweitmeinung. Darauf werden Sie im Gespräch im Brustzentrum auch nochmals hingewiesen. So können Sie mehr Sicherheit über Ihre Erkrankung und die Therapieoptionen gewinnen.
Sie bekommen ausführliches Informationsmaterial über die Erkrankung mit den wichtigsten Ansprechpartnern, Selbsthilfegruppen etc. Zudem erhalten Sie eine Kopie des Arztbriefes mit allen entsprechenden Dokumentationen. Es ist außerdem möglich, dass Angehörige bei den Gesprächen anwesend sind, wenn Sie als Patient oder Patientin es wünschen.
Verbindliche Vorgabe für alle Beteiligten im Brustzentrum ist die Einhaltung der aktuellen Leitlinien und Empfehlungen der entsprechenden Fachgesellschaften, sodass Ihre Therapie immer den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht. Ständige Fort- und Weiterbildungen des Personals sind vorgeschrieben.
Um Fortschritte in der Therapie erreichen und neue Behandlungsmethoden einführen zu können, werden Studien durchgeführt. In den vergangenen Jahren wurden gerade auch in der Krebsforschung deutlich verbesserte Heilungschancen durch bereits abgeschlossene Studien ermöglicht. Haben Sie bitte keine Angst davor, ein Versuchsobjekt zu sein. Eine Studie wird erst zugelassen, wenn bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse nahelegen, dass ein neuartiges Behandlungskonzept verbesserte Heilungschancen bietet. Durch die Teilnahme an einer Studie erhalten Sie also die Möglichkeit von neuesten Medikamenten und Behandlungsansätzen zu profitieren.
Sollte solch eine Studie für Sie in Betracht kommen, wird das Brustzentrum Sie dazu beraten.
Im Regelfall muss eine Patientin oder ein Patient innerhalb von zehn Wochentagen im Brustzentrum aufgenommen bzw. ein Termin zur ambulanten Diagnostik realisiert werden können.
Untersuchung und Befundung erfolgen grundsätzlich durch besonders qualifiziertes Personal. Für Personal in Weiterbildung oder spezieller Fortbildung ist eine kontinuierliche Überwachung durch entsprechende Kräfte mit besonderer Qualifikation obligat.
An der sogenannten Tumorkonferenz nehmen Vertreter der verschiedenen beteiligten Fachabteilungen teil. Hier werden die verschiedenen Patientenfälle vorgestellt und die weitere optimale individuelle Therapie im Team besprochen, sodass die Expertise der verschiedenen Fachdisziplinen in Ihren Therapieplan einfließt. Auf Wunsch können Sie als Patient/in auch an der Konferenz teilnehmen.
Die Art der Therapie und Reihenfolge ist abhängig von den Eigenschaften des Tumors. Diese werden im Vorfeld durch eine Biopsie und pathologische Bewertung festgestellt. Außer einer Operation sind Chemotherapie und Strahlentherapie, Antikörpertherapie und Antihormontherapie weitere mögliche Bausteine Ihrer Behandlung. Das Therapiekonzept mit der bestmöglichen Heilungschance wird im Expertenteam festgelegt (siehe auch Tumorkonferenz).
Die Diagnose einer Krebserkrankung bedeutet eine extreme Belastung und Herausforderung für die Patientin/den Patienten und auch Ihre Angehörigen. Plötzlich ist die Lebenssituation verändert, die Gesundheit rückt in den Mittelpunkt. Das Team des Brustzentrums ist für Sie da, sprechen Sie Ihre Sorgen ruhig an. Es wird Ihnen auch eine psychologische Beratung angeboten. Lassen Sie sich gerne auf ein unverbindliches Beratungsgespräch ein, denn auch die Verarbeitung der psychischen Folgen der Krebsdiagnose ist ein wichtiger Bestandteil des Genesungsprozesses. Hier kann Ihnen bei dem Umgang mit Ihren Ängsten und Sorgen geholfen werden.
Der Sozialdienst des Brustzentrums kann Ihnen bei alltäglichen Problemen (vielleicht einfach den Kleinigkeiten des Alltags) beratend zur Seite stehen und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, an die Sie eventuell noch gar nicht gedacht haben, damit auch nach der Entlassung eine bestmögliche häusliche Versorgung sichergestellt ist. Zudem erhalten Sie auch eine Beratung zu einer möglichen Anschlussheilbehandlung, zu sozialrechtlichen Hilfen wie beispielsweise Krankengeld etc. Haben Sie eine organisatorische Frage, auf die Sie keine Antwort haben? Hier werden Sie gerne beraten.
Es gibt Risikofaktoren für Erkrankungen. Und dann erkranken auch immer wieder Menschen ohne Risikofaktoren. Bzgl. des erblichen Risikos Ihrer Brusterkrankung wird im Brustzentrum eine Einschätzung anhand verschiedener Eigenschaften Ihres Tumors vorgenommen. Je nach Ergebnis wird Ihnen eine genetische Beratung empfohlen.
Auch an das Pflegepersonal werden besondere Anforderungen gestellt. Die Breast Care Nurses z. B. sind speziell für die Behandlung von Brustkrebspatientinnen geschult. Sie sind Ihr kontinuierlicher Ansprechpartner während des stationären Aufenthalts und begleiten Sie von der Diagnosestellung bis zum Behandlungsabschluss. Sie dürfen sie als Ihre Vertrauensperson ansehen und sich mit allen Fragen, Sorgen und Wünschen an sie wenden.
Zudem gibt es z. B. auch onkologisches Fachpersonal, welches eine spezielle Weiterbildung im Bereich von Krebserkrankungen durchläuft. Dass genug qualifiziertes Personal für Ihre Betreuung vorhanden ist, wird durch den Anforderungskatalog des Landes an die Brustzentren sichergestellt.
Sprechen Sie uns gerne an:
Tel.: 0251 929-2631
E-Mail: brustzentren@aekwl.de
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