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Seit Juli 2014 begleitet ein Patientenvertreter die Arbeit der Gutachterkommission.
Dr. phil. Willibert Strunz, zuvor langjähriger Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW, ist der erste, den der Vorstand der Ärztekammer Westfalen-Lippe für diese Aufgabe berufen hat.
Aufgabe des Patientenvertreters ist eine allgemeine Interessenvertretung der Patientenschaft in der Gutachterkommission. Der Patientenvertreter ist über Arbeitsabläufe und Vorgehensweisen in der Kommission informiert. Er trägt dazu bei, dass die Gutachterkommission unabhängig und unparteilich arbeitet.
An den Entscheidungen der Gutachterkommission über geltend gemachte Ansprüche im Einzelfall ist der Patientenvertreter nicht beteiligt. Die Klärung medizinischer und rechtlicher Fragen ist vielmehr Aufgabe der Ärztlichen und Juristischen Mitglieder der Gutachterkommission. Der Patientenvertreter hat jedoch auf Antrag eines Patienten das Recht, Einsicht in die Verfahrensakte zu nehmen und das Verfahren im Hinblick auf vorgetragene formale Beanstandungen zu überprüfen. Der Patientenvertreter kann in solchen Konflikten vermittelnd und auf konstruktive Lösungen ausgerichtet wirken.
Anliegen von Patientinnen und Patienten verschafft der Patientenvertreter auch unabhängig vom Einzelfall Ausdruck. Er äußert sich zu Sorgen, Lob und Kritik der Antragsteller. Mit dem Blick von außen stellt er Fragen und macht bei Problemen Vorschläge zu möglichen Lösungen. Er stellt ein wertvolles Bindeglied zwischen Antragstellern und der Kommission dar.
per Post unter:
Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Patientenvertreter
Gartenstraße 210-214
48147 Münster
oder
Postfach 4067
48022 Münster
per E-Mail unter:
patientenvertreter-gutachterkommission@aekwl.de
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