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Auch wenn Sie mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin zufrieden sind, kann es im Einzelfall durchaus zu Spannungen und Konflikten kommen. Ergibt sich daraus für Sie ein Grund zur Beschwerde, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Ärztekammer wenden.
Bevor Sie sich hierzu entschließen, ist es erfahrungsgemäß ratsam und sinnvoll, zunächst noch einmal das Gespräch mit dem Arzt zu suchen. Hierdurch können eventuelle Missverständnisse vermieden bzw. aufgeklärt werden. Bedenken Sie bitte auch, dass eine Beschwerde möglicherweise das ursprünglich gute Vertrauensverhältnis des Arztes zu Ihnen beeinträchtigen und zum Abbruch des Behandlungsverhältnisses führen kann.
Beschwerden müssen schriftlich eingereicht werden und von Ihnen unterzeichnet sein. Notwendig ist eine genaue Schilderung der Tatsachen und Umstände, die – soweit Ihnen dies möglich ist – auch belegt werden sollten (z. B. bisheriger Schriftverkehr, Entlassungsberichte etc.). Bitte machen Sie Angaben zu Ihrer Person bzw. des betroffenen Patienten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift). Nennen Sie unbedingt den Namen und die Anschrift des Arztes (ggfs. die Tätigkeitsadresse), über den Sie sich beschweren wollen. Geben Sie für eventuelle Rückfragen bitte zusätzlich zu Ihrer Anschrift auch Ihre Telefonnummer und – falls vorhanden – Ihre E-Mail-Adresse an.
Im Rahmen der Bearbeitung der Beschwerde kann es erforderlich sein, vom Arzt dessen Aufzeichnungen (d. h. Ihre Behandlungsunterlagen) anzufordern. Fügen Sie deshalb Ihrer Beschwerde eine Erklärung bei, mit der Sie den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden. Sofern eine Betreuung eingerichtet wurde, ist die Erklärung durch den Betreuer zu unterzeichnen und eine beglaubigte Kopie des Betreuerausweises beizufügen.
Ihr Schreiben wird dem Arzt zur Stellungnahme zugeleitet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, kann eine Bearbeitung nicht erfolgen.
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