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Häusliche Gewalt macht krank. Deshalb ist häusliche Gewalt nicht nur ein rechtliches und gesellschaftliches Problemfeld – häusliche Gewalt geht vielmehr insbesondere auch Ärztinnen und Ärzte unmittelbar etwas an. Sie sind häufig erste und einzige Anlaufstelle für Betroffene. Und ihnen kommt eine besondere Rolle bei der Erkennung von Gewalttaten und der Betreuung der Gewaltopfer zu.
Hilfestellung bei der täglichen Arbeit in Klinik und Praxis bietet der 2005 herausgegebene Leitfaden "Diagnose: Häusliche Gewalt". Gleichzeitig wurden Dokumentationsbögen zusammengestellt, mit deren Hilfe Ärztinnen und Ärzte entsprechende Untersuchungsergebnisse festhalten können. Der Leitfaden ist das Ergebnis gemeinschaftlicher Arbeit der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, des Instituts für Rechtsmedizin des Klinikums der Universität Köln, der Koordinationsstelle Frauen und Gesundheit NRW, des Landesinstituts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und der nordrhein-westfälischen Psychotherapeutenkammer.
Auf der Grundlage bereits vorliegender und bewährter Materialien wurden Aktualisierungen vorgenommen und ergänzende Aspekte beleuchtet – etwa der Bereich der psychischen und psychosomatischen Symptomatik und praktische Hinweise zur rechtlichen Situation. Gefördert wurde er mit Mitteln der nordrhein-westfälischen Ministerien für "Generationen, Familie, Frauen und Integration" und "Arbeit, Gesundheit und Soziales".
Auf den Internet-Seiten des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie eine Vielzahl von Informationen sowie Hinweise auf Beratungs- und Hilfeangebote für von Gewalt betroffene Frauen. Auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hält vielfältige Informationen sowie Hinweise auf Hilfs- und Unterstützungsangebote bereit.
Sexuelle Gewalt an Frauen und Kindern – Neues eLearning-Angebot der Akademie für medizinische Fortbildung
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 1/2021, S. 28/29]
Für Klinik und Praxis – Handreichung zur anonymen Spurensicherung
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 1/2019, S. 12
Kostenlose Infomaterialien – Gewalt gegen Frauen: erkennen und helfen
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 2/2017, S. 6]
2012 haben das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) NRW, die Ärztekammern, die KVen, der Landesverband der Hebammen und die Berufsverbände der Kinder- und Jugendärzte sowie der Frauenärzte gemeinsam einen Flyer entwickelt, der über die Formen weiblicher Genitalverstümmelung, die daraus entstehenden Krankheitsbilder sowie über rechtliche Grundlagen und Beratungsangebote informiert. Der Flyer wurde 2015 aktualisiert.
Die Handreichung für das Gesundheitswesen "Genitale Beschneidung/Verstümmelung (FGM) bei Mädchen und Frauen" soll Ärztinnen und Ärzte für die besondere Lage von Patientinnen sensibilisieren, die Opfer von genitaler Beschneidung geworden sind.
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