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Compliance | Prozessbeschreibung für die interne Meldestelle/FAQs
Stand 19.10.2023
Hinweisgebersystem der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen in der Ärztekammer Westfalen-Lippe („ÄKWL“) oder auch nur einen Verdacht? Dann teilen Sie uns unserer internen Meldestelle bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.
Die ÄKWL hat mit der Entgegennahme von Meldungen und der ersten Kommunikation mit hinweisgebenden Personen die Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beauftragt.
Hinweisgebende Personen können Ihre Meldungen über das Webformular WhistleFox® abgeben.
Alternativ können hinweisgebende Personen ihre Meldung persönlich, telefonisch, per Brief oder per E-Mail richten an
Rechtsanwalt Dr. André-M. Szesny, LL.M.
Heuking Kühn Lüer Wojtek Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 60055-217
E-Mail: a.szesny@heuking.de
Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie das betroffene Unternehmen, die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeugen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich melden?
Sie helfen uns, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÄKWL oder auch andere Personen entgegen dem Interesse unserer Ärztekammer oder sonst nicht korrekt handeln, und dies melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstöße und Straftaten wie etwa Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch oder umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstöße. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstöße dürfen und sollen gemeldet werden. Auch bloße Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.
Für Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem allerdings nicht geeignet!
Wie läuft eine Meldung ab?
Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau. Nennen Sie das betroffene Resort und die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens. Teilen Sie auch Namen möglicher Zeugen mit.
Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.
Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchte oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Maßnahmen: Bitte beachten Sie, dass wir bei dieser Rückmeldung darauf achten müssen, dass ggf. noch laufende interne Untersuchungen nicht gefährdet und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt werden.
Wie werden meine Daten geschützt?
Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben.
Das Hinweisgebersystem erfüllt die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauensanwälte entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an die für die Bearbeitung von Hinweisgebermeldungen zuständige Stelle der ÄKWL weitergeleitet werden.
Die Dokumentation Ihrer Meldung wird bei der ÄKWL spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, soweit gesetzliche Regelungen der Löschung nicht entgegenstehen.
Drohen mir Nachteile, wenn ich einen Hinweis gebe?
Hinweisgebende Personen unterliegen gesetzlichem Schutz, wenn sie im Zeitpunkt der Meldung an die interne Meldestelle hinreichenden Grund zu der Annahme haben, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.
Damit dieser Schutzbereich eröffnet ist, muss die Meldung einen Sachverhalt betreffen, der dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen einschlägigen Gesetzen unterfällt, also insbesondere Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten. Auch muss sich der Hinweis auf die ÄKWL oder eine andere Stelle, mit der Sie als hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stehen oder standen, beziehen.
Arbeitsrechtliche Nachteile dürfen hinweisgebende Personen in diesen Fällen auch dann nicht erleiden, wenn sich ein gemeldeter Verdacht im Nachhinein als unbegründet herausstellt.
Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?
Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung persönlich, über das Webformular, telefonisch, per E-Mail oder per Brief einreichen.
Sie haben zudem die Möglichkeit, ihre Meldung bei einer behördlichen Meldestelle abzugeben. Diese sind die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz, externe bei den Bundesländern eingerichtete Meldestelle sowie die für spezielle Fälle zuständigen externe Meldestellen, beispielsweise beim Bundeskartellamt oder bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Zudem können Sie Ihre Meldung an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union richten. Hierunter fallen beispielsweise die externen Meldekanäle der Kommission oder des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF). Die Kontaktdaten finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Behörde. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne weitere Informationen zu den externen Meldeverfahren bereit.
Es ist allerdings gesetzlich vorgesehen, dass Sie als hinweisgebende Person die Meldung an die genannte interne Meldestelle gegenüber der externen Meldestelle bevorzugen sollen, wenn intern wirksam gegen Verstöße vorgegangen werden kann.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir nicht sicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?
Sie können uns bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Unsere Vertrauensanwälte gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines großen Erfahrungsschatzes.
Haben Sie weitere Fragen?
Darüber hinaus können Sie sich jederzeit an den Compliance-Beauftragten der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Herrn Ahlbach, compliance@aekwl.de, wenden.
Datenschutz:
Für die Datenverarbeitung der Hinweisgebermeldungen innerhalb der Ärztekammer Westfalen-Lippe gelten die Datenschutzhinweise der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Für die Datenverarbeitung durch Heuking Kühn Lüer Wojtek gelten die dortigen Datenschutzhinweise
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