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Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in den vergangenen Jahren stark vorangetrieben worden. Damit sollen Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Der elektronische Rechtsverkehr vermeidet Medienbrüche und bringt durch Übertragung ohne Postlaufzeiten einen erheblichen Zeitgewinn. Zudem können dadurch auch Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.
In dem nachfolgenden PDF finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten, Dokumente in elektronischer Form bei der Justiz einzureichen.
Informationsschreiben des Qualitätszirkels Sachverständigenwesen Nordrhein-Westfalen
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